Eine Steuererklärung kann sehr kompliziert und aufwendig sein , doch es gibt einen einfachen und sehr effizienten Weg, wie du als Arbeitnehmer ohne viel Aufwand eine hohe Steuererstattung vom Finanzamt erhältst und das nicht nur anhand der Werbungskostenpauschale 2018…so funktioniert das Ganze.
 

Jeder Arbeitnehmer hat gewisse Kosten die anfallen, weil er arbeiten geht und ein Einkommen erzielt, diese mindern direkt das zu versteuernde Einkommen und sorgen dafür, dass du weniger Steuern zahlen musst.

Laut Definition sind Werbungskosten alle Aufwendungen, die zum Erwerb,zur Sicherung und zum Erhalt der Einnahmen dienen, du kannst hier also kreativ werden und überlegen, was du damit in Verbindung bringen kannst. Denn der Staat bzw. das Finanzamt setzt hierfür aktuell lediglich 1.000,- € jährlich als sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag an.

Wenn wir es also nun schaffen, dass du mehr als diese 1.000,- € absetzen kannst, dann wird deine Steuererstattung immer wahrscheinlicher 🙂

Grundsätzlich gibt es ein paar Ausgaben, die eigentlich jeder in diesem Bereich hat oder in Vorbereitung auf den Job hatte.

Da sind zum Beispiel…

Die Entfernungspauschale

Hier kannst du für den Hinweg zwischen deinem Wohnort und deiner Arbeitsstelle 0,30 Cent pro Kilometer geltend machen und das egal wie du dorthin gekommen bist ,ob gelaufen, gefahren , geschwommen geflogen oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, es zählt einfach nur die Entfernung.

Wohnst du also 18 Kilometer von deiner Arbeit entfernt und warst an 221 Tagen arbeiten, dann sind das immerhin schon 1193,-€ die du ohne jeden Nachweis absetzen kannst.

Arbeitsmittel

Das sind Hilfsmittel, die du zur Erledigung deiner Arbeit benötigst und die du selber bezahlt hast….

wie zum Beispiel: Büromaterial, Computer, Fachbücher, Werkzeuge oder aber auch deine Berufsbekleidung und dessen Reinigungskosten.

Grundsätzlich ist nur eines wichtig, man muss diese Sachen klar deinem Beruf zuordnen können, es lohnt sich also hier kreativ zu werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit diese nur anteilig anzusetzen, falls zum Beispiel deinen Laptop sowohl beruglich als auch privat nutzt.

Solltest du in diesem Bereich keine Kosten gehabt haben, kannst du ohne Nachweis eine Pauschale von aktuell 110,- € ansetzen.

Fortbildungskosten

Alle Kosten, die du auf Grund einer Fortbildung oder einem Zweitstudium (auch Masterstudium) gehabt hast, zum Beispiel durch Kurs- und Prüfungsgebühren, Lehr-/Schreibmaterial, Semestergebühren, den Wegen dorthin (auch hier gilt die Entfernungspauschale) oder ähnlichem kannst du im Rahmen der Werbungskosten geltend machen. Hier gilt wieder: Alles was du in Zusammenhang mit der Fort- und Weiterbildung bringen kannst – ansetzen! 🙂

Bewerbungskosten

Auch wenn du Bewerbungskosten in einem Jahr hattest, kannst du dir davon einen Teil vom Staat zurückholen. Solltet du keine Belege mehr dafür haben, so sind 9,- € für schriftliche Bewerbungen mit Mappe und 2,50 € für Bewerbungen ohne Mappe laut dem Finanzgericht Köln angemessen. Und auch hier kannst du wieder den Weg zum Bewerbungsgespräch oder Einstellungstest mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen, diesmal sogar für den Hin und Rückweg. Da kommt schnell ein ordentlicher Betrag zustande, insbesondere wenn du dich in einer anderen Stadt beworben hast.

Und wenn du dann auch noch erfolgreich warst und auf Grund des neuen Jobs umziehen musst, rappelt es richtig im Geldbeutel, denn dann kannst du die Maklergebühren der neuen Wohnung, den Transport deines Hausrats und auch wieder die Fahrtkosten zu Wohnungsbesichtigungen absetzen. Für alles sonstigen Umzugskosten kannst du dann auch noch zusätzlich eine pauschale absetzen:

 

Ende des Umzugs       Verheiratete/Alleinerziehende   Ledige   Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt

bis 28. Februar 2014                     1.390 €                              695 €                                     306 €

ab 1. März 2014                            1.429 €                              715 €                                      315 €

ab 1. März 2015                            1.460 €                              730 €                                      322 €

ab 1. März 2016                            1.493 €                              746 €                                      329 €

ab 1. März 2017                            1.528 €                              764 €                                      337 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 18. Oktober 2016

Kontoführungsgebühren

Kleinvieh macht auch Mist: Die Kontoführungsgebühren deines Girokontos kannst du über eine Pauschale von aktuell 16,- € ohne Nachweis absetzen.

Man könnte die Liste der möglichen Kosten noch sehr lange fortsetzen, insbesondere die Möglichkeiten bei Auswärtstätigkeiten, also alle Berufe, die nicht nur an einer Stelle ausgeübt werden, wie zum Beispiel Kraft- und Busfahrer, Handwerker und Bauarbeiter, Müllmänner und Straßenreinigung, Flugbegleiter und und und haben noch weitere sehr wirkungsvolle Mittel um einen richtigen Batzen Geld vom Staat zurückzubekommen!

Sollte dich dieser Punkt interessieren, so lese dir meinen Blogartikel zum Thema Auswärtstätigkeiten an und hole dir das Geld, welches dir zusteht.

 

Fassen wir zusammen

  • Alle Wege zur Arbeit, zu Bewerbungsgesprächen, zu Fortbildungen, zu Wohnungsbesichtigungen für berufliche Umzüge sind über pauschalen absetzbar, solltest du höhere Kosten als die ansetzbaren 30 Cent pro Kilometer gehabt haben, kannst du diese mit Nachweisen natürlich auch geltend machen.

  • Arbeitsmittel mit Nachweis oder pauschal 110,- €

  • Fortbildungskosten

  • Kosten zur Erlangung einer neuen Arbeitsstelle inklusive eventueller Umzugskosten, denkt hier an die pauschalen 9,- oder 2,50 € je Bewerbung

  • Kontoführungsgebühren pauschal mit 16,- €

  • Auswärtstätigkeiten

Nun viel Spaß beim einsammeln deiner Steuererstattung. ” DEIN GELD IN DEINEN HÄNDEN “

Dein FinanzNerd