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Steuererklärung 2020 Einführung zum selber machen!

Herzlich willkommen auf unserem Kanal, mein Name ist Simon, ich bin der Finanznerd und heute zeige ich dir die WICHTIGSTEN Grundlagen zum Thema Steuererklärung und du wirst nach dem Video mehr über Steuererklärungen wissen und verstanden haben, als der Großteil der Menschen dort draußen. Starten wir also gleich zu Beginn mit der Frage…

Wer muss eine Steuererklärung abgeben ?

Grundsätzlich unterscheidet man dabei nämlich in zwei Gruppen – 1. Die Pflichtveranlagten, also die Personen, welche eine Steuererklärung abgeben müssen. Hierzu zählen unter anderem:

+ Selbstständige
+ Gewerbetreibende
+ Verheiratete in den Steuerklassen 3 und 5
+ Personen mit unversteuerten Einnahmen, bspw. Mieteinkünfte oder Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen
+ Rentner (wenn über dem Grundfreibetrag)
+ Einnahmen aus Nebentätigkeit mit Steuerklasse 6 (nicht Mini-Job!)
+ Bezieher, von steuerfreien Lohnersatzleistungen (also Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Mutterschaftsgeld und in diesem Jahr besonders       wichtig Insolvenzgeld und vor allem KURZARBEITERGELD, wenn diese zusammen über 410,- € lagen

Bist du also einer der Millionen von Menschen, die im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld und andere Lohnersatzleistungen über 410,- € bekommen hat aufs Jahr gesehen, dann gehörst du automatisch zu den Pflichtabgebern , auch wenn du vorher noch nie eine Steuererklärung machen musstest oder abgegeben hast. Das ist momentan noch kaum bekannt und wird viele Menschen hierzulande unerwartet treffen, denn dadurch gelten besondere Vorschriften für die Verpflichteten, zu denen wir im Laufe des Video noch kommen! Daneben gibt es aber natürlich auch die zweite Gruppe, welche freiwillig eine Steuererklärung abgeben darf, was also gerade die normalen Arbeitnehmer, Beamten, Auszubildende und auch Studenten mit Einkünften in Deutschland betrifft. Natürlich gibt es auch hier Sonderfälle im Steuerrecht, aber damit hast du schon mal die größten Gruppen im Überblick. An dieser Stelle möchten wir auch gleich einen Mythos aufklären: Wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, ist dann NICHT automatisch jedes Jahr verpflichtet, sondern es entscheidet sich Jahr für Jahr aufs Neue, zu welcher Gruppe er oder sie gehört. Es kann zwar sein, dass man dann dennoch einen Brief vom Finanzamt bekommt, aber in der Regel reicht dann ein kurzer Brief, dass man nicht verpflichtet ist und in diesem Jahr halt keine Steuererklärung abgeben möchte. Also lass dich nicht von diesem Mythos abschrecken und hol dir das Geld was dir zusteht – immerhin liegt laut dem Bundesamt für Statistik die durchschnittliche Steuererstattung bei über 1000,- € pro eingereichtem Steuerjahr. Weitere Mythen lüfte ich übrigens in unserem kostenlosen e-Book mit den „100 legalen Steuertricks und Tipps“ – wo du in einfacher Sprache viele Dinge findest, die deine Steuererstattung ordentlich erhöhen können und das aufgeteilt in Gruppen und Bereiche, damit du dich einfach darin zurecht findest. Also lade dir dieses gern im Anschluss kostenlos runter über den Link in der Beschreibung. Nun weisst du, dass es zwei Gruppen von Abgegeben gibt und kannst einschätzen zu welcher du gehörst und das bringt uns zu der Frage:

Welche Fristen gibt es und bis wann hat man Zeit die Steuererklärung abzugeben?

Auch hier richtet sich das Ganze nach der Gruppe zu der du gehörst. Muss man abgeben dann ist die Abgabefrist mittlerweile der 31.07. des Folgejahres. Also für die Steuererklärung für das Jahr 2020 hätte man dann bis 31.07.2021 Zeit und da dies in diesem Jahr ein Samstag ist, sogar bis zum Montag, dem 02.08.2021. Gibt man später ab, droht einem ein Verspätungszuschlag und Verzugszinsen. Gibt man hingegen freiwillig ab, dann hat man deutlich länger, nämlich 4 ganze Kalenderjahre Zeit. Also im Jahr 2021 darf man dann immer noch für 2020,2019, 2018 und 2017 eine Steuererklärung abgeben.

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Doch Für wen lohnt sich (eigentlich) eine Steuererklärung?

Natürlich ist jede steuerliche Situation einzigartig und von vielen Faktoren abhängig, deshalb können wir nur versuchen es mal grundsätzlich darzustellen. Schauen wir uns hierzu mal eine Musterberechnung an, wie sie von der Steuersoftware der Finanzbehörden, namens Elster erstellt wird und klären dann, an welchen Punkten du ansetzen kannst, um eine Steuererstattung zu bekommen.

Die Berechnung habe ich mal anhand eines Arbeitnehmers ohne Kinder durchgeführt.

Steuerberechnung

Das Feld ganz oben beachten wir erst mal nicht, sondern schauen uns die Berechnung an, diese beginnt mit den Einkünften, in diesem Fall aus nichtselbstständiger Arbeit. Von diesen Einkünften zieht das Finanzamt automatisch 1.000,- € als Werbungskosten ab , diese Pauschale nennt sich im Steuerdeutsch „Arbeitnehmerpauschbetrag“. Dadurch ergibt sich dann die Summe der Einkünfte

Im nächsten Schritt werden anhand deiner Angaben dann die Sonderausgaben berechnet, hierzu zählen unter anderem Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, gezahlte Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, Behindertenpauschbeträge und einige mehr….diese werden von der Summer der Einkünfte abgezogen und ergeben dann dein zu versteuerndes Einkommen.

Steuerberechnung

Nun wird dieses zu versteuernde Einkommen mit der jährlich neu festgelegten Grundtabelle oder bei Verheirateten der Splittingtabelle vom Programm abgeglichen und die Einkommenssteuer ermittelt.

Davon können noch gewisse Kosten, wie Spenden, Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen abgezogen werden, wenn du denn solche Aufwendungen hattest. Daraus ergibt sich dann die wirklich von dir verlangte Einkommensteuer und der dazugehörige Solidaritätszuschlag und eine eventuelle Kirchensteuer. Ganz oben gleicht das Programm dann ab wie viel Steuern und Abgaben du bereits gezahlt hast und wie viel gezahlt werden müssten laut Tabelle, so dass sich am Ende eine Steuererstattung oder eine Steuernachzahlung ergibt. In unserem Beispiel haben wir nun keine weiteren Kosten angesetzt und es kommt nur zu einer sehr geringen Erstattung.

Auch wenn die Berechnung zunächst kompliziert aussieht, kann sie eigentlich mit den richtigen Informationen jeder verstehen. Interessant ist nun für wen sich eine Abgabe lohnt. Gehen wir hierzu zurück in die Berechnung. Wie wir bereits festgestellt haben wird zu Beginn ein pauschaler Betrag für Werbungskosten in Höhe von 1000,- € abgezogen. Wenn du also im entsprechenden Jahr in Wirklichkeit höhere Werbungskosten hattest, zum Beispiel durch Wege zur Arbeit, Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften, Fachliteratur, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten und ähnlichem, dann kannst du die Summe der Einkünfte stärker senken, als es das Finanzamt automatisch tut und somit einen Teil deiner bereits gezahlten Steuern wieder bekommen. Unser Musterfall von gerade sieht dann mit höheren Werbungskosten so aus – du merkst die Steuererstattung hat sich durch die höheren Werbungskosten erhöht.

Berechnung mit Werbungskosten 1 1

Und genauso verhält es sich auch mit der restlichen Steuerberechnung. Kannst du also an einer Stelle höhere Ausgaben geltend machen, als zum Beispiel bislang elektronisch von deinem Arbeitgeber ans Finanzamt übermittelt, sinkt dein zu versteuerndes Einkommen am Ende und dadurch auch die von dir zu zahlende Steuer. Schaue dir hierzu auch gern unsere bisherigen Videos auf dem Kanal an, wo wir viele Tipps zum Steuern sparen geben und Themen wie Werbungskosten, Versicherungsbeiträge absetzen, Kinder in der Steuererklärung, außergewöhnliche Belastungen, die Steuererklärung als Student und Vielem mehr genauer betrachten und erklären. So holst du im Idealfall noch mehr Geld für dich raus.

Auch ohne hohe Kosten ein ordentliche Steuererstattung?

Doch man muss gar nicht immer hohe Kosten gehabt haben und diese ansetzen, geschweige denn viel verdienen, um eine ordentliche Steuererstattung zu bekommen. Denn es gibt in Deutschland den sogenannten Grundfreibetrag. Gerade Geringverdiener oder Menschen, die in einem Jahr nicht voll durchgearbeitet haben, weil sie arbeitslos waren oder aus einer Ausbildung oder Studium in die Arbeitswelt gestartet sind, können von diesem Freibetrag profitieren. 

Tabelle-Grundfreibetrag-2021

Die Höhe wird dabei jährlich neu festgelegt und beträgt für das Steuerjahr 2020 bspw. bei Ledigen 9408,- € oder bei Verheirateten 18.816,- €.  Das bedeutet, wenn du im Jahr 2020 als Lediger ein zu versteuerndes Einkommen, also nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben von unter 9000,- € hattest, zahlst du keinen Cent Steuern bzw. und da wird es interessant, du bekommst die bereits gezahlten Steuern komplett wieder und das kann je nach Einkommen auch schnell eine Steuererstattung von mehreren hundert Euro für dich bedeuten. Also auch mit einem geringen Einkommen unbedingt durchrechnen! Bevor wir uns gleich anschauen welche Belege hilfreich sein können und welche überhaupt eingereicht werden müssen, schauen wir uns kurz den Aufbau und die Bestandteile einer Steuererklärung an. Die Grundlage bildet der sogenannte Hauptvordruck, den muss jeder ausfüllen. Da es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gibt und somit jeder Beiträge hierfür bezahlt, bei dem eine Steuererklärung sinnvoll sein kann, wird der Mantelbogen durch die Anlage Vorsorgeaufwand ergänzt. Dort kommen dann bspw. auch die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und für gewisse private Versicherungen rein.

Häufige Anlagen zur Steuererklärung

Dann folgen je nach persönlichen Einkünften die entsprechenden Anlagen – die häufigsten sind:

+ Anlage Nichtselbstständig
+ Anlage Gewerbetreibende
+ Anlage Selbstständige
+ Anlage KAPitalerträge
+ Anlage Vermietung
+ Anlage SOnstige Einkünfte
+ Anlage Kind
+ Anlage AV
+ Anlage Sonderausgaben
+ Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

dazu kommen dann noch ein paar Anlagen für eher seltene Fälle. Es kommt halt ganz darauf an, welcher Fall dich betrifft und in welcher Anlage du Angaben machen musst. Schauen wir uns nun an, welche Unterlagen sinnvoll sein können und du am besten schon über das Jahr hinweg aufheben solltest?

+ Jahreslohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers (dort findest du auch eventuell erhaltenes Kurzarbeitergeld
+ Nebenkostenabrechnung der Mietwohnung
+ Spendenquittungen
+ Belege für Aufwendungen, wie Berufsausbildung oder Studium, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, beruflich veranlasste Umzüge,
   Gewerkschaftsbeiträge
+ Schwerbehindertenausweis
+ Bescheinigungen über Zinsen, Kapitalerträge und Lohnersatzleistungen
+ Ausgaben für Versicherungen, wie Privat- und KFZ-Haftpflicht, zusätzlichen Krankenversicherungen, Unfall-, Tod- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
+ Bescheinigung nach § 92 EStG für einen Riester-Vertrag

Wichtiger Fakt hierzu: Ab der Steuererklärung für das Jahr 2017 müssen ausdrücklich keine Belege mehr aktiv dem Finanzamt vorgelegt werden, sondern lediglich für Rückfragen aufbewahrt werden. Dennoch kann es natürlich sinnvoll sein, dass wenn du das erste Mal eine große Position/einen hohen Betrag absetzen willst, diesen auch direkt zu belegen, um Rückfragen zu vermeiden und die Bearbeitung deiner Steuererklärung zu beschleunigen – aber das ist wie erwähnt freiwillig ! Zum Abschluss kommen wir dann zur Frage…

Welche Wege gibt es eine Steuererklärung abzugeben?

Die drei am weitesten verbreiteten Wege bei der eigenhändigen Erstellung und Abgabe sind die Papierform, das offizielle Programm der Finanzbehörden namens Elster und sogenannte Steuerhilfsprogramme. Unserer Meinung nach sollte sich Keiner mehr den unnötigen Aufwand machen, die Formulare jedes Jahr aufs neue mühsam per Hand ausfüllen zu müssen. Heutzutage ist man mit der kostenlosen Software Elster oder kostenpflichtigen Steuersparhilfsprogrammen definitiv besser dran und spart sich eine Menge Arbeit. Bitte beachte bei Elster, dass es die Variante zum runterladen gibt namens ElsterFormular nicht mehr ab der Steuererklärung 2020 gibt und nur noch die online Variante namens MeinElster bzw elster online verfügbar ist. Auf dem Kanal werden wir dir auch zu den einzelnen Anlagen entsprechende Erklärvideos Stück für Stück bereit stellen.
Der Nachteil bei Elster ist nämlich schon, dass man schon mehr Arbeit hat und sich etwas in das Programm einarbeiten muss, da es kaum Tipps und Hilfestellungen gibt. Wer es deutlich schneller und einfacher haben möchte, greift dann wohl lieber zu Steuerhilfsprogrammen. Diese kosten zwar etwas Geld, sind aber in der Regel ohne Vorkenntnisse nutzbar und geben an den wichtigen Stellen Hilfestellungen, die bei einem Ungeübten sehr sinnvoll sein können und im Idealfall sogar mehr Geld bei der Steuererstattung rausholen.
In der Beschreibung haben wir dir Elster und zwei drei gute Steuerhilfsprogramme verlinkt, die dir viel Arbeit und Zeit sparen können.

Wenn du regelmäßig mehr Informationen zu den Themen “Steuern | Versicherungen | Finanzen” haben möchtest, dann abonniere am besten unseren Youtube-Kanal…viel Spaß dabei und bis zum nächsten Beitrag, dein Finanznerd Simon.

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Auswärtstätigkeit – Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand steuerlich absetzen

 Mit den folgenden Möglichkeiten, kannst du wirklich sehr einfach einen vierstelligen Betrag vom Finanzamt wieder bekommen – netto aufs Konto 🙂

Denn in deiner Steuerklärung kannst du mit Hilfe der sogenannten Werbungskosten dein zu versteuerndes Einkommen deutlich senken.

In diesem Blog geht es speziell um die Kosten im Rahmen einer sogenannten Auswärtstätigkeit. Solltest du noch mehr über die anderen gängigen Werbungskosten erfahren wollen, dann kannst du dir hierzu im Anschluss meinen Blogartikel zum Thema “Werbungskosten”, welchen du ebenfalls auf der Homepage findest, anschauen.


 

→ Stellt sich nun die Frage:

„Was ist eine Auswärtstätigkeit?“

Das Wort Auswärtstätigkeit ist ja leider (wie so vieles im Steuerrecht) nicht selbsterklärend und auch im Gesetz gibt es keine eindeutige Definition hierzu. Dabei ist es eigentlich ganz einfach…

Wenn du deiner Arbeit nicht nur an einem festgeschriebenen Ort nachgehst, sondern du an weiteren Orten arbeitest, dann zählen alle Arbeiten, die du an den weiteren Orten verrichtest als Auswärtstätigkeit.

Ich merke mir hierzu immer die beiden folgenden Beispiele:

In deinem Arbeitsvertrag ist eine erste Tätigkeitsstätte festgeschrieben und du musst aber auch an anderen Orten arbeiten, wie zum Beispiel oft im Einzelhandel….Das heisst, in deinem Arbeitsvertrag ist geregelt, dass deine erste Arbeitsstätte beispielsweise in der Filiale in der Müllerstraße liegt. Außerdem musst du aber des öfteren auch in den Filialen in der Kaiserstraße und Wilhelmstraße arbeiten, dann sind die Filialen Kaiserstraße und Wilhelmstraße deine Auswärtstätigkeiten. Ähnlich wie beim Fußball, wo jede Mannschaft ihr Heimstadion hat, aber auch regelmäßig zu Auswärtsspielen fährt.

Oder aber es ist gar kein fester Ort vertraglich definiert und du arbeitest an sich wechselnden Orten, dann sind alle diese Orte eine Auswärtstätigkeit, wie oftmals bei Bauarbeitern.Also eher die reisenden Tätigkeiten.


 

Welche Berufsgruppen können das also nutzen ?

Dafür dass diese Möglichkeit gar nicht so bekannt ist, betrifft es letztendlich dennoch Millionen von Arbeitnehmern und Selbstständige in Deutschland

Hierzu zählen insbesondere

→ Fast alle fahrenden Berufe, wie Busfahrer, Bahnfahrer- und Zugpersonal, LKW-Fahrer, Kuriere, etc.

→ Post- und Paketboten

→ Flugbegleiterinnen

→ Sicherheitspersonal

→ fast alle handwerklichen Berufe, auf Grund der meist wechselnden Baustellen und Einsatzorte

Diese Liste ist wirklich lang, prüft einfach ob bei eurer Tätigkeit die vorher beschriebenen Anforderung erfüllt werden.


 

Wie kommst du zu deiner Erstattung?

Sollten die genannten Bedingungen auf dich zutreffen, dann kannst du in der Regel zwei große Kostenpositionen für dich bilden.

  1. Die Fahrtkosten: Hierbei kannst du ab dem ersten Kilometer entweder die wirklich entstandenen Kosten absetzen oder aber und das ist meine Empfehlung um es einfach zu haben du setzt pro Kilometer 30 Cent als Kosten ab und das nicht wie bei der normalen Entfernungspauschale nur für den Hinweg sondern auch für den Rückweg !!! Je nachdem wie weit du also zur Arbeit gefahren bist lohnt sich das durch die Verdoppelung richtig. Die errechneten Kosten trägst du dann in der Anlage N Seite”Auswärtstätigkeit” Zeile 49 ein.

  2. Der Verpflegungsmehraufwand: Da es laut dem Gesetzgeber, für Menschen die an unterschiedlichen Orten arbeiten schwieriger ist sich zu verpflegen, weil sie zum Beispiel keine feste Kantine mit vom Arbeitgeber subventionierten Mahlzeiten haben oder keine Büroküche, in der sie sich ihr mitgebrachtes Essen warm machen können, steht diesen, der sogenannten Verpflegungsmehraufwand zur Verfügung. Dieser ermöglicht es, dass du pro Tag an dem du länger als 8 Stunden auf Grund der Arbeit „auswärts“ bist 12,- als Pauschale ansetzen kannst, solltest du sogar länger als 24 Stunden unterwegs sein , sind es 24 € pro Tag. Die genannten Zeiten gelten ab Verlassen des Wohnortes, bis zur Rückkehr – natürlich auf direktem Weg und nicht wenn du noch einkaufen warst oder Freunde und Familie besucht hast 😉  Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten und auch Tätigkeiten im Ausland, gibt es dann noch Sonderregelungen für An- und Abreisetage , hierbei bekommst du pauschal für den An- und Abreisetag ebenfalls 12,- €. Im Ausland gelten für jedes Land andere Tagessätze, die du verwenden kannst, hierzu habe ich dir einen Link (http://www.reisekostenabrechnung.com/verpflegungsmehraufwand-2016/) zu einer Übersicht beigefügt, prüfe aber in der Zukunft immer, welcher der dann gültige Sätze gerade aktuell ist. Die geltend zu machenden Kosten trägst du dann ebenfalls in der Anlage N (für Nichtselbstständige Tätigkeit) auf der Seite Auswärtstätgikeit in den Zeilen 52-54 für Aufenthalte in Deutschland und in danach folgenden Zeilen für Auslandsaufenthalte ein.

  3. BEACHTE: Beim Verpflegungsmehraufwand ist aber zu beachten, dass dieser maximal 3 Monate für die gleiche Auswärtstätigkeit bzw. den gleichen Ort gezahlt wird und wenn dir dein Arbeitgeber die Verpflegung stellt du einen gewissen Prozentsatz nicht absetzen darfst – mehr dazu findest du auch auf der Seite (http://www.reisekostenabrechnung.com/verpflegungsmehraufwand-kuerzen/)


 

Lohnt sich das?

Kurze Antwort: Ja, es lohnt sich !!!!

An einem Beispiel wird das schnell deutlich

nehmen wir an du warst im letzten Jahr an 218 Tagen arbeiten und dadurch immer länger als 8 Stunden auswärts. Insgesamt hattest du um es einfach zu machen fünf Arbeitsorte mit folgenden Entfernungen und Arbeitstagen:

1.Arbeitsort 19 km entfernt und 54 Arbeitstage

2. Arbeitsort 4 KM entfernt und 33 Arbeitstage

3. Arbeitsort 11 Km entfernt und 47 Arbeitstag

4.Arbeitsort 28 km entfernt und 60 Arbeitstage

5. Arbeitsort 8 km entfernt und 24 Arbeitstage

Nun rechnest du für jeden Arbeitsort deine pauschalen Fahrtkosten aus,

also für den ersten Arbeitsort 24 KM mal 2 (Hin- und Rückweg) mal 54 Arbeitstage mal 30 Cent = 777,60 ,- €

ergibt beim 2.Arbeitsort → 4 km x 2 (Hin- und Rückweg zählt) mal 33 Tage mal 30 Cent 79,20€

beim dritten Arbeitsort → 11 km x 2 mal 47 Tage mal 30 Cent → 310,20

beim vierten Arbeitsort –>  1008,- €

und beim fünften Arbeitsort → 115,20 €

Als Fahrtkosten ergeben sich somit circa 2290,- €

Da du auch immer länger als 8 Stunden auswärts warst, erhältst du zusätzlich für deinen Verpflegungsmehraufwand an 218 Arbeitstagen jeweils 12,- € pro Tag, was einen Betrag von 2616,- € ergibt

Zusammen also Gesamtkosten nur in diesem Teilbereich der Steuer von 4906,- €

Da das Finanzamt für den gesamten Bereich der Werbungskosten jährlich nur 1000,- € im Rahmen des Arbeitnehmerpauschbetrages automatisch absetzt und du mit der Auswärtstätigkeit allein 3906,- € mehr geltend machen kannst, erhältst du beispielsweise bei einem Jahrebruttoeinkommen von 25.000,- € und einem sich daraus ergebenden Grenzsteuersatz von knapp 30% eine Steuererstattung in Höhe von rund 1150,- €.

Ich kann also ohne zu übetreiben sagen: JA, es lohnt sich!


 

Im Steuerrecht gibt es natürlich noch viele Ausnahmen und Sonderfälle, solltest du hierzu spezielle Fragen haben die den konkreten Einzelfall betreffen, kann dir ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein sicherlich weiter helfen.

” DEIN GELD IN DEINEN HÄNDEN “

Viel Erfolg dabei …

Dein FinanzNerd


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