Steuererklärung 2020 Einführung zum selber machen!
Herzlich willkommen auf unserem Kanal, mein Name ist Simon, ich bin der Finanznerd und heute zeige ich dir die WICHTIGSTEN Grundlagen zum Thema Steuererklärung und du wirst nach dem Video mehr über Steuererklärungen wissen und verstanden haben, als der Großteil der Menschen dort draußen. Starten wir also gleich zu Beginn mit der Frage…
Wer muss eine Steuererklärung abgeben ?
Grundsätzlich unterscheidet man dabei nämlich in zwei Gruppen – 1. Die Pflichtveranlagten, also die Personen, welche eine Steuererklärung abgeben müssen. Hierzu zählen unter anderem:
+ Selbstständige
+ Gewerbetreibende
+ Verheiratete in den Steuerklassen 3 und 5
+ Personen mit unversteuerten Einnahmen, bspw. Mieteinkünfte oder Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen
+ Rentner (wenn über dem Grundfreibetrag)
+ Einnahmen aus Nebentätigkeit mit Steuerklasse 6 (nicht Mini-Job!)
+ Bezieher, von steuerfreien Lohnersatzleistungen (also Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Mutterschaftsgeld und in diesem Jahr besonders wichtig Insolvenzgeld und vor allem KURZARBEITERGELD, wenn diese zusammen über 410,- € lagen
Bist du also einer der Millionen von Menschen, die im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld und andere Lohnersatzleistungen über 410,- € bekommen hat aufs Jahr gesehen, dann gehörst du automatisch zu den Pflichtabgebern , auch wenn du vorher noch nie eine Steuererklärung machen musstest oder abgegeben hast. Das ist momentan noch kaum bekannt und wird viele Menschen hierzulande unerwartet treffen, denn dadurch gelten besondere Vorschriften für die Verpflichteten, zu denen wir im Laufe des Video noch kommen! Daneben gibt es aber natürlich auch die zweite Gruppe, welche freiwillig eine Steuererklärung abgeben darf, was also gerade die normalen Arbeitnehmer, Beamten, Auszubildende und auch Studenten mit Einkünften in Deutschland betrifft. Natürlich gibt es auch hier Sonderfälle im Steuerrecht, aber damit hast du schon mal die größten Gruppen im Überblick. An dieser Stelle möchten wir auch gleich einen Mythos aufklären: Wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, ist dann NICHT automatisch jedes Jahr verpflichtet, sondern es entscheidet sich Jahr für Jahr aufs Neue, zu welcher Gruppe er oder sie gehört. Es kann zwar sein, dass man dann dennoch einen Brief vom Finanzamt bekommt, aber in der Regel reicht dann ein kurzer Brief, dass man nicht verpflichtet ist und in diesem Jahr halt keine Steuererklärung abgeben möchte. Also lass dich nicht von diesem Mythos abschrecken und hol dir das Geld was dir zusteht – immerhin liegt laut dem Bundesamt für Statistik die durchschnittliche Steuererstattung bei über 1000,- € pro eingereichtem Steuerjahr. Weitere Mythen lüfte ich übrigens in unserem kostenlosen e-Book mit den „100 legalen Steuertricks und Tipps“ – wo du in einfacher Sprache viele Dinge findest, die deine Steuererstattung ordentlich erhöhen können und das aufgeteilt in Gruppen und Bereiche, damit du dich einfach darin zurecht findest. Also lade dir dieses gern im Anschluss kostenlos runter über den Link in der Beschreibung. Nun weisst du, dass es zwei Gruppen von Abgegeben gibt und kannst einschätzen zu welcher du gehörst und das bringt uns zu der Frage:
Welche Fristen gibt es und bis wann hat man Zeit die Steuererklärung abzugeben?
Auch hier richtet sich das Ganze nach der Gruppe zu der du gehörst. Muss man abgeben dann ist die Abgabefrist mittlerweile der 31.07. des Folgejahres. Also für die Steuererklärung für das Jahr 2020 hätte man dann bis 31.07.2021 Zeit und da dies in diesem Jahr ein Samstag ist, sogar bis zum Montag, dem 02.08.2021. Gibt man später ab, droht einem ein Verspätungszuschlag und Verzugszinsen. Gibt man hingegen freiwillig ab, dann hat man deutlich länger, nämlich 4 ganze Kalenderjahre Zeit. Also im Jahr 2021 darf man dann immer noch für 2020,2019, 2018 und 2017 eine Steuererklärung abgeben.
Doch Für wen lohnt sich (eigentlich) eine Steuererklärung?
Natürlich ist jede steuerliche Situation einzigartig und von vielen Faktoren abhängig, deshalb können wir nur versuchen es mal grundsätzlich darzustellen. Schauen wir uns hierzu mal eine Musterberechnung an, wie sie von der Steuersoftware der Finanzbehörden, namens Elster erstellt wird und klären dann, an welchen Punkten du ansetzen kannst, um eine Steuererstattung zu bekommen.
Die Berechnung habe ich mal anhand eines Arbeitnehmers ohne Kinder durchgeführt.
Das Feld ganz oben beachten wir erst mal nicht, sondern schauen uns die Berechnung an, diese beginnt mit den Einkünften, in diesem Fall aus nichtselbstständiger Arbeit. Von diesen Einkünften zieht das Finanzamt automatisch 1.000,- € als Werbungskosten ab , diese Pauschale nennt sich im Steuerdeutsch „Arbeitnehmerpauschbetrag“. Dadurch ergibt sich dann die Summe der Einkünfte
Im nächsten Schritt werden anhand deiner Angaben dann die Sonderausgaben berechnet, hierzu zählen unter anderem Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, gezahlte Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, Behindertenpauschbeträge und einige mehr….diese werden von der Summer der Einkünfte abgezogen und ergeben dann dein zu versteuerndes Einkommen.
Nun wird dieses zu versteuernde Einkommen mit der jährlich neu festgelegten Grundtabelle oder bei Verheirateten der Splittingtabelle vom Programm abgeglichen und die Einkommenssteuer ermittelt.
Davon können noch gewisse Kosten, wie Spenden, Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen abgezogen werden, wenn du denn solche Aufwendungen hattest. Daraus ergibt sich dann die wirklich von dir verlangte Einkommensteuer und der dazugehörige Solidaritätszuschlag und eine eventuelle Kirchensteuer. Ganz oben gleicht das Programm dann ab wie viel Steuern und Abgaben du bereits gezahlt hast und wie viel gezahlt werden müssten laut Tabelle, so dass sich am Ende eine Steuererstattung oder eine Steuernachzahlung ergibt. In unserem Beispiel haben wir nun keine weiteren Kosten angesetzt und es kommt nur zu einer sehr geringen Erstattung.
Auch wenn die Berechnung zunächst kompliziert aussieht, kann sie eigentlich mit den richtigen Informationen jeder verstehen. Interessant ist nun für wen sich eine Abgabe lohnt. Gehen wir hierzu zurück in die Berechnung. Wie wir bereits festgestellt haben wird zu Beginn ein pauschaler Betrag für Werbungskosten in Höhe von 1000,- € abgezogen. Wenn du also im entsprechenden Jahr in Wirklichkeit höhere Werbungskosten hattest, zum Beispiel durch Wege zur Arbeit, Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften, Fachliteratur, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten und ähnlichem, dann kannst du die Summe der Einkünfte stärker senken, als es das Finanzamt automatisch tut und somit einen Teil deiner bereits gezahlten Steuern wieder bekommen. Unser Musterfall von gerade sieht dann mit höheren Werbungskosten so aus – du merkst die Steuererstattung hat sich durch die höheren Werbungskosten erhöht.
Und genauso verhält es sich auch mit der restlichen Steuerberechnung. Kannst du also an einer Stelle höhere Ausgaben geltend machen, als zum Beispiel bislang elektronisch von deinem Arbeitgeber ans Finanzamt übermittelt, sinkt dein zu versteuerndes Einkommen am Ende und dadurch auch die von dir zu zahlende Steuer. Schaue dir hierzu auch gern unsere bisherigen Videos auf dem Kanal an, wo wir viele Tipps zum Steuern sparen geben und Themen wie Werbungskosten, Versicherungsbeiträge absetzen, Kinder in der Steuererklärung, außergewöhnliche Belastungen, die Steuererklärung als Student und Vielem mehr genauer betrachten und erklären. So holst du im Idealfall noch mehr Geld für dich raus.
Auch ohne hohe Kosten ein ordentliche Steuererstattung?
Doch man muss gar nicht immer hohe Kosten gehabt haben und diese ansetzen, geschweige denn viel verdienen, um eine ordentliche Steuererstattung zu bekommen. Denn es gibt in Deutschland den sogenannten Grundfreibetrag. Gerade Geringverdiener oder Menschen, die in einem Jahr nicht voll durchgearbeitet haben, weil sie arbeitslos waren oder aus einer Ausbildung oder Studium in die Arbeitswelt gestartet sind, können von diesem Freibetrag profitieren.
Die Höhe wird dabei jährlich neu festgelegt und beträgt für das Steuerjahr 2020 bspw. bei Ledigen 9408,- € oder bei Verheirateten 18.816,- €. Das bedeutet, wenn du im Jahr 2020 als Lediger ein zu versteuerndes Einkommen, also nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben von unter 9000,- € hattest, zahlst du keinen Cent Steuern bzw. und da wird es interessant, du bekommst die bereits gezahlten Steuern komplett wieder und das kann je nach Einkommen auch schnell eine Steuererstattung von mehreren hundert Euro für dich bedeuten. Also auch mit einem geringen Einkommen unbedingt durchrechnen! Bevor wir uns gleich anschauen welche Belege hilfreich sein können und welche überhaupt eingereicht werden müssen, schauen wir uns kurz den Aufbau und die Bestandteile einer Steuererklärung an. Die Grundlage bildet der sogenannte Hauptvordruck, den muss jeder ausfüllen. Da es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gibt und somit jeder Beiträge hierfür bezahlt, bei dem eine Steuererklärung sinnvoll sein kann, wird der Mantelbogen durch die Anlage Vorsorgeaufwand ergänzt. Dort kommen dann bspw. auch die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und für gewisse private Versicherungen rein.
Häufige Anlagen zur Steuererklärung
Dann folgen je nach persönlichen Einkünften die entsprechenden Anlagen – die häufigsten sind:
+ Anlage Nichtselbstständig
+ Anlage Gewerbetreibende
+ Anlage Selbstständige
+ Anlage KAPitalerträge
+ Anlage Vermietung
+ Anlage SOnstige Einkünfte
+ Anlage Kind
+ Anlage AV
+ Anlage Sonderausgaben
+ Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
dazu kommen dann noch ein paar Anlagen für eher seltene Fälle. Es kommt halt ganz darauf an, welcher Fall dich betrifft und in welcher Anlage du Angaben machen musst. Schauen wir uns nun an, welche Unterlagen sinnvoll sein können und du am besten schon über das Jahr hinweg aufheben solltest?
+ Jahreslohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers (dort findest du auch eventuell erhaltenes Kurzarbeitergeld
+ Nebenkostenabrechnung der Mietwohnung
+ Spendenquittungen
+ Belege für Aufwendungen, wie Berufsausbildung oder Studium, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, beruflich veranlasste Umzüge,
Gewerkschaftsbeiträge
+ Schwerbehindertenausweis
+ Bescheinigungen über Zinsen, Kapitalerträge und Lohnersatzleistungen
+ Ausgaben für Versicherungen, wie Privat- und KFZ-Haftpflicht, zusätzlichen Krankenversicherungen, Unfall-, Tod- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
+ Bescheinigung nach § 92 EStG für einen Riester-Vertrag
Wichtiger Fakt hierzu: Ab der Steuererklärung für das Jahr 2017 müssen ausdrücklich keine Belege mehr aktiv dem Finanzamt vorgelegt werden, sondern lediglich für Rückfragen aufbewahrt werden. Dennoch kann es natürlich sinnvoll sein, dass wenn du das erste Mal eine große Position/einen hohen Betrag absetzen willst, diesen auch direkt zu belegen, um Rückfragen zu vermeiden und die Bearbeitung deiner Steuererklärung zu beschleunigen – aber das ist wie erwähnt freiwillig ! Zum Abschluss kommen wir dann zur Frage…
Welche Wege gibt es eine Steuererklärung abzugeben?
Die drei am weitesten verbreiteten Wege bei der eigenhändigen Erstellung und Abgabe sind die Papierform, das offizielle Programm der Finanzbehörden namens Elster und sogenannte Steuerhilfsprogramme. Unserer Meinung nach sollte sich Keiner mehr den unnötigen Aufwand machen, die Formulare jedes Jahr aufs neue mühsam per Hand ausfüllen zu müssen. Heutzutage ist man mit der kostenlosen Software Elster oder kostenpflichtigen Steuersparhilfsprogrammen definitiv besser dran und spart sich eine Menge Arbeit. Bitte beachte bei Elster, dass es die Variante zum runterladen gibt namens ElsterFormular nicht mehr ab der Steuererklärung 2020 gibt und nur noch die online Variante namens MeinElster bzw elster online verfügbar ist. Auf dem Kanal werden wir dir auch zu den einzelnen Anlagen entsprechende Erklärvideos Stück für Stück bereit stellen.
Der Nachteil bei Elster ist nämlich schon, dass man schon mehr Arbeit hat und sich etwas in das Programm einarbeiten muss, da es kaum Tipps und Hilfestellungen gibt. Wer es deutlich schneller und einfacher haben möchte, greift dann wohl lieber zu Steuerhilfsprogrammen. Diese kosten zwar etwas Geld, sind aber in der Regel ohne Vorkenntnisse nutzbar und geben an den wichtigen Stellen Hilfestellungen, die bei einem Ungeübten sehr sinnvoll sein können und im Idealfall sogar mehr Geld bei der Steuererstattung rausholen.
In der Beschreibung haben wir dir Elster und zwei drei gute Steuerhilfsprogramme verlinkt, die dir viel Arbeit und Zeit sparen können.
Wenn du regelmäßig mehr Informationen zu den Themen “Steuern | Versicherungen | Finanzen” haben möchtest, dann abonniere am besten unseren Youtube-Kanal…viel Spaß dabei und bis zum nächsten Beitrag, dein Finanznerd Simon.
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