Die Riester Rente , das wohl am meisten diskutierte und auch kritisierte Finanzprodukt der letzten 10/15 Jahre in Deutschland – sie hat auf der einen Seite Vorteile , sie hat aber auch auf der anderen Seite ein paar Nachteile und Einschränkungen – eines steht fest : Jeder der sich für einen Riester-Vertrag entschieden hat, sollte unbedingt die Förderungen für sich nutzen. Wie das geht zeige ich dir in diesem Blogartikel.


 

Die Beiträge zu deinem Riester-Vertrag, ganz egal, ob in einem Sparplan, in eine Rentenversicherung oder einen Bausparvertrag einbezahlt, kannst du mit Hilfe der Anlage AV von der Steuer absetzen.

Zunächst wählst du die Anlage AV aus, gibst deine Sozialversicherungsnummer,diese findest du fast immer auf deiner Gehaltsabrechnung oder auf der von deinem Anbieter jährlich erstellten Bescheinigung nach §92 EStG, ein.

Daneben ist dann das Feld für alle, die einer landwirtschaftlichen Alterskasse angehören.

Im Anschluss trägst du die Anzahl der Riester-Verträge von dir und deinem Ehepartner oder Ehepartnerin ein.

In Zeile 7 wird nun nach den im letzten Jahr gezahlten Beiträgen gefragt, welche du ebenfalls auf der §92 Bescheinigung oder anhand deiner Kontoauszüge oder ähnlichem nachvollziehen kannst.

Die Zeile 8 ist in sofern für dich relevant, wenn du zum Beispiel innerhalb des letzten Jahres den Anbieter gewechselt hast, ansonsten kannst du dort „nein“ ankreuzen.

Da es in diesem Blogartikel um das absetzen deiner Riester geht – gehe ich an dieser Stelle mal davon aus, dass du unmittelbar zum förderfähigen Personenkreis gehörst und somit auch zulagenberechtigt bist.

Bei Fragen zu allen anderen Fällen, schreib mir einfach direkt eine Mail.

Die Zeilen 10-18 sind dann für deine Einkünfte aus dem entsprechenden Jahr, hierbei ist für die meisten Arbeitnehmer die Zeile 10 und für Beamte die Zeile 11 entscheidend.


 

Am Ende des Formulars sind dann noch die Eintragungen für Sparer mit Kindern möglich, wo die Anzahl der Kinder, welche vor und nach dem 01.01.2008 geboren sind, abgefragt werden. Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit einen Sonderfall zu berücksichtigen, nämlich wenn die Mutter des Kindes (dieser steht laut Gesetz grundsätzlich die Kinderzulage zu) diese an den Vater des Kindes oder den Lebenspartner abtritt – was aber auch eher die Ausnahme darstellt.

Wenn du die Anlage AV nun richtig ausgefüllt hast, werden die Beiträge von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Gerne kannst du dir hierzu auch mein Video anschauen, wo ich die einzelnen Schritte auch direkt am Bildschirm mit dir durchgehe.

Viel Spaß beim absetzen …

Dein FinanzNerd