Der Wechsel einer Krankenkasse in Deutschland ist eigentlich ganz einfach, wenn du gewisse Dinge beachtest.

Grundsätzlich solltest du dir ertsmal sichern sein, dass sich ein Wechsel auch wirklich lohnt … denn nur weil es vielleicht ein tolles Werbeversprechen gibt, ein guter Kumpel dir dazu geraten hat oder sogar dein Finanzberater dir DIE ULTIMATIVE Krankenkasse präsentiert hat, solltest du dem nicht einfach blind folgen.

In Deutschland gibt es aktuell 110 Krankenkassen und jede davon hat Vor- und Nachteile.

Wie du es dir so einfach wie möglichst machst die richtige zu finden erfährst du in meinem Blogartikel “Die beste Krankenkasse Deutschland´s”.

Wenn du dann die richtige Kasse für dich gefunden hast und wechseln möchtest, ist das grundsätzlich immer zum Ende des übernächsten Monats möglich. Bei einer Kündigung im Monat Mai könntest du dann somit zum 31.07. aus deiner alten Krankenversicheung raus und zum 01.08. in die neue Kasse eintreten. Bitte beachte hierbei aber die Mindestversicherungsdauer von 18 Monaten bei deiner alten Krankenkasse. Denn das ist der Zeitraum in dem du mindestens an eine Krankenkasse gebunden bist. Sollte deine Krankenkasse zwischenzeitlich aber den Zusatzbeitrag erhöhen, hast du vorab ein außerordentliches Kündigungsrecht und kannst dann auch vor dem Ablauf der 18 Monate wieder raus.

 

Deine Kündigung schickst du dann unterschrieben an deine alte Kasse und das auf jeden Fall mit Nachweis, also am besten per Fax wenn möglich. Denn in den letzten 12 Jahren habe ich festgestellt, dass merkwürdigerweise immer genau die Kündigungsschreiben bei den Krankenversicherungen nicht ankommen … Wer weis, warum das so ist 🙂 Also lieber einen Nachweis in der Hand haben!

 

Nach relativer kurzer Zeit wird sich deine Krankenkasse bei dir melden und dir nochmal mitteilen ,wie toll doch dein jetziger Schutz ist und das du unbedingt bleiben solltest. Wenn sie dir nicht wirklich ein tolles Gegenangebot machen und ich muss dir sagen, das ist bei mehreren hundert durch mich durchgeführten Wechseln in den letzten Jahren noch nie vorgekommen, dann bleibe standthaft.

 

Du erhältst dann eine Kündigungsbestätigung und auch hier wieder Vorsicht, denn die Krankenkassen schicken nämlich gern eine falsche Bestätigung raus oder einfach so viele Zettel, dass man nicht mehr durchblickt … auf der korrekten Kündigungsbestätigung ist immer der § 175 SGB aufgeführt bzw. benannt.

Diese Kündigungsbestätigung reicht du dann bei der neuen Kasse ein, wirst noch aufgefordert ein Foto für deine Versichertenkarte vorzulegen und dann ist es auch schon geschafft und du kannst auf deine Aufnahmebestätigung und neue Karte warten.

 

Fasen wir zusammen

 

→ Mindestversicherungsdauer von 18 Monaten prüfen

→ Kündigung zum Ende des übernächsten Monats möglich

→ Kündigung immer mit Nachweis versenden

→ die richtige Kündigungsbestätigung nach §175 SGB wählen

→ Kündigungsbestätigung bei der neuen Kasse vorlegen.

→ Foto nach Aufforderung einreichen

 

Viel Erfolg beim wechseln …

 

Dein FinanzNerd