Grundlagen der Baufinanzierung – Kapitalbedarf / Beleihungswert / Beleihungsauslauf und Kaufnebenkosten

Der Kauf einer Immobilie ist ein absolut spannendes Thema , egal ob man diese nun selber nutzt und sich seinen Traum vom selbstbestimmten Wohnen erfüllt oder sie vermietet und als Geldanlage betrachtet, es gibt einige Punkte zu beachten. Damit es so verständlich wie möglich bleibt, habe ich das Thema Immobilienfinanzierung auf mehrere Videos/Blogs aufgeteilt. In diesen werde ich dir nach und nach, kurz und verständlich zeigen, welche Punkte wichtig sind und wie du dir die beste Kondition für deine Finanzierung sicherst.

Zu Beginn einer Finanzierung stellt sich immer die Frage, wie viel Kapital du benötigst, um dein Wunschobjekt kaufen zu können – das ist der sogenannte Kapitalbedarf.

In der Regel haben wir es hier mit vier großen Kostenpositionen zu tun. Diese sind:

  • der Kaufpreis + eventuelle Modernisierungskosten

  • die Grunderwerbssteuer (je nach Bundesland ist diese unterschiedlich und liegt aktuell zwischen 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises)

  • die Notar- und Grundbuchkosten (werden üblicherweise mit 1,5 bis 2,0 % vom Kaufpreis kalkuliert)

  • und je nach Objekt die Maklerprovision (welche üblicherweise zwischen 3,57 bis 7,14 % vom Kaufpreis liegt,beachte aber hierbei gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung, so dass ein Makler auch durchaus mehr Provision verlangen darf, ich selbst habe in Berlin schon Fälle mit 10,71 % Maklerprovision gesehen.

Die drei Punkte „Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten und Maklerprovision“ werden typischerweise als Kaufnebenkosten bezeichnet und können, wie wir gesehen haben, durchaus rund 15 % des Kaufpreises ausmachen.

Das problematische daran ist, das diese Kosten ja keinen Wert für die Bank darstellen, da sie ausschließlich für die Abwicklung des Kaufes benötigt werden und nicht den Wert der Immobilie erhöhen.

Was uns zum nächsten Begriff, nämlich dem Beleihungswert führt. Dieser ist sowohl für die Kreditentscheidung, als auch für den Zins den du angeboten bekommst essentiell.

Eine Bank kalkuliert für sich bei jedem Objekt den nachhaltig bei einem Verkauf erzielbaren Wert einer Immobilie, diesen bezeichnet man als Beleihungswert. Das Wort nachhaltig ist hier entscheidend, denn nur weil Immobilien und generell Finanzierungen (auf Grund der niedrigen Zinsen) oder eine bestimmte Lage bzw. Region aktuell stark nachgefragt werden und der Kaufpreis dadurch hoch ist, kann es sein, dass der Wert später auch wieder fällt. Dieses Risiko lässt sie in Form eines Sicherheitsabschlages in den Beleihungswert mit einfließen. Als ich vor 12 Jahren mit meiner Ausbildung begann, wurden hierfür 10-20 % des aktuellen Kaufpreises angesetzt (10-20 % Sicherheitsabschlag). Nun wäre es natürlich schön, wenn alle Banken das nach einem einheitlichen Schema machen würden, aber du kannst es dir schon denken, jede Bank macht das anders, weil sie unterschiedliche Faktoren in die Bewertung mit einbezieht und diese verschieden stark gewichtet.

Den dann ermittelten Beleihungswert setzt die Bank ins Verhältnis zur gewünschten Finanzierungshöhe und bestimmt dadurch den Beleihungsauslauf.

Anhand einer kurzen Berechnung wird das deutlicher:

Nehmen wir an, du möchtest ein Objekt für 100.000,- € kaufen.

Als Nebenkosten fallen hierfür 15 % an also 15.0000,- €

Du benötigst dementsprechend für den Kauf insgesamt 115.000,- €

Die Bank ermittelt nun ihren Beleihungswert und zieht in unserem Beispiel 10 % Sicherheitsabschlag vom Kaufpreis ab. Das bedeutet einen Beleihungswert von 90.000,- €

Nun hast du schon Geld angespart, welches du als Eigenkapital einbringen möchtest, sagen wir in unserem Beispiel 40.000,- €

Bleibt ein zu finanzierender Betrag von 80.000,- €.

Nun wird dein Finanzierungswunsch in Höhe von 80.000,- € ins Verhältnis zum Beleihungswert in Höhe von 90.000,- € gesetzt, was dann den angesprochenen Beleihungsauslauf ergibt. Dieser würde in unserem Beispiel also bei 88,88 % liegen.

Je niedriger das Verhältnis der beiden Werte ist, umso weniger Risiko sieht die Bank in dieser Finanzierung und weniger Risiko bedeutet in der Regel auch einen günstigeren Zins für dich. Bei fast allen Banken gibt es hierzu Abstufungen, so dass du bei einem Verhältnis der beiden Werte unter 40 % die absoluten Top-Konditionen bekommst, bei einem Wert bis zu 60 % einen geringen Zinsaufschlag, bis 80 % die Standard-Konditionen und über 80 % mit einem ordentlichen Zinsaufschlag rechnen musst. Die magische Obergrenze liegt heutzutage bei einem Beleihungsauslauf in Höhe von 111%. Daraus folgt, dass du in manchen Fällen durch den Einsatz etwas mehr Eigenkapitals, den Beleihungsauslauf deiner Finanzierung unter die nächst günstigere Grenze bringen kannst und dadurch bei der gleichen Bank deutlich bessere Konditionen bekommst.


 

Fassen wir die wichtigsten Punkte nochmal zusammen:

Kapitalbedarf = Kaufpreis

+ Kaufnebenkosten: Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten und Maklerprovision

Beleihungswert = nachhaltig von der Bank kalkulierter Wert der Immobilie

Beleihungsauslauf = Verhältnis zwischen Beleihungswert und Finanzierungswunsch

 

Alle genannten Faktoren spielen also eine wichtige Rolle bei der Recherche und Umsetzung einer günstigen Finanzierung. Je weniger Nebenkosten du hast, weil du in einem Bundesland mit weniger Grunderwerbssteuer kaufst oder ein Objekt wählst, wo keine Maklerprovision fällig wird, desto weniger Eigenkapital brauchst du um einen guten Beleihungsauslauf zu erreichen und umso größer werden deine Chancen auf einen günstigen Zinssatz und eine erfolgreiche Finanzierungsanfrage.

Nun gibt es natürlich auch wieder Sonderfälle , wo gar kein Eigenkapital benötigt wird, eine Bank höhere Beleihungsausläufe genehmigt oder zum Beispiel mit Hilfe von anderen Sicherheiten der Beleihungsauslauf reduziert wird. All das werden wir aber in den kommenden Videos zum Thema Immobilienfinanzierung betrachten.

Das Video findest du auf Youtube unter: https://youtu.be/KJzNvcuXs_s

Viel Erfolg bei deiner Finanzierung!

Dein FinanzNerd


Studentensteuererklärung

Studium absetzen und Geld vom Finanzamt bekommen – Studentensteuererklärung !

Ein Studium kostet neben der Zeit und Nerven in der Regel auch immer Geld. In den Jahren des Studiums kommen hierbei teilweise mehrere Tausend Euro an Aufwendungen zusammen. Doch ein Großteil der Kosten sind steuerlich absetzbar und ein Student kann in vielen Fällen einen ordentlichen Betrag vom Finanzamt im Rahmen seiner Steuererklärung erstattet bekommen.

Die wichtigste Steuerrechtliche Frage zu Beginn ist immer, um welche Ausbildung bzw. Studium es sich handelt. Hattest du Aufwendungen in einem Erststudium oder hast du bereits einen Abschluss , z. B. aus einem Bachelorstudium oder eventuell eine abgeschlossene Erstausbildung, die mindestens 12 Monate ging und einen Zusammenhang zum jetzigen Studium hatte !?

Die Kosten werden nämlich je nach Art des Studiums steuerlich anders behandelt. Aktuell laufen hierzu mehrere gerichtliche Verfahren, die grob gesagt die Gleichstellung von Erst- und Zweitstudium fordern. Wie in diesen Fällen entschieden wird weiß niemand, also solltest du einige Dinge heute schon beachten. Mehr dazu in meinem Youtube-Video.


Starten wir zunächst mal mit einer Auflistung der häufigsten Kosten im Rahmen eines Studiums:

Voll absetzbar sind zum Beispiel

  • Semester- und Studiengebühren

  • Prüfungs- und Zulassungsgebühren

  • Schreibmaterial

  • Fachliteratur

  • Kosten für die Erstellung der Bachelor und oder Masterthesis

  • Zinsen für den Studienkredit (wichtig: nur die Zinsen)

wiederum teilweise oder mit Pauschalen absetzbar sind zum Beispiel

  • Laptopanschaffung (in Höhe des beruflichen Anteils)

  • Fahrtkosten

  • Verpflegungsmehraufwand

  • Kontoführungsgebühren

  • Bewerbungskosten

und noch einige mehr…

Grundsätzlich musst du die Kosten nicht aktiv mit Belegen nachweisen, sondern du musst diese für Rückfragen des Finanzamtes aufbewahren. Je plausibler deine Angaben sind, umso weniger nachfragen werden vom Finanzamt kommen. Möchtest du versuchen für Schreibmaterial 1000,- € innerhalb eines Jahres absetzen , so wird der Sachbearbeiter das eher nicht ohne Nachweise akzeptieren. Genauso können bei privater und beruflicher Nutzung von technischen Gegenständen wie zum Beispiel einem Laptop nur der berufliche Teil angesetzt werden. Dieser kann aber in der Regel auch nur grob geschätzt werden oder ihr führt ein Computernutzungstagebuch, was sich aber vom Aufwand und Nutzen eher nicht lohnen wird.

Bei Geräten deren Anschaffungspreis bei netto über 410,- € liegt, müssen die Kosten außerdem auf drei Jahre verteilt werden.

Bedenke bitte auch, dass die Anschaffung eines 2500,- Euro teuren Hochleistungscomputer bei vielen Studiengängen, die nicht direkt mit IT/EDV oder aufwendigen Grafikarbeiten zu tun haben auch oft als unverhältnismäßig angesehen werden.

Ein wichtiger Kostenpunkt in der Steuererklärung sind für viele Studenten die Fahrtkosten und die Kosten für Verpflegung . Es lohnt sich hierbei genauer hinzuschauen.

Das Finanzamt unterscheidet hierbei nämlich die Fahrten zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte, welche in der Regel die Uni oder Hochschule ist und alle anderen Fahrten, wie zum Beispiel in die Bibliothek, zu privaten Lerngruppen, zu Seminaren, zu Nebenjobs und Ähnlichen…

Die Fahrten zu ersten Tätigkeitsstätte kannst du mit 30 Cent pro Kilometer für den Hinweg über die Pendlerpauschale ansetzen.

Alle anderen Fahrten werden als Reisekosten sogar mit 30 Cent für den Hin- und Rückweg angesetzt. Zusätzlich kannst du hier den Verpflegungsmehraufwand pauschal berechnen. Für jeden Tag an dem du im Rahmen deines Studiums mehr als 8 Stunden von zu Hause abwesend und nicht direkt in der Uni sondern in einem der anderen Orte bist kannst du seit 2014 12,- € und für alle Jahre davor 6,- € berechnen.

Sollte sich deine Abwesenheit über einen noch längeren Zeitraum erstrecken, zum Beispiel weil du mehrere Tage zu einem Seminar fährst, dann kannst du jeweils für den An- und Abreisetag und pro Tag vor Ort 24,- € addieren.


 

Konkret könnte das wie folgt aussehen.

Du bist an 100 Tagen 17 Kilometer direkt in die Uni gefahren und erhältst hierfür 30 Cent pro Kilometer             –> also 100 x 17 x 0,3 = 510,- €

Außerdem warst du an 60 Tagen in der 18 Kilometer entfernten Bibliothek und 40 Tage mal bei deinem Nebenjob, welcher 7 Kilometer von dir zu Hause entfernt ist.

→ 60 Tage x 36 KM (Hin und Rückweg) x 0,3 € =648,- €

→ 40Tage x 14 KM x 0,3 € = 168,- €

Bleibt noch der Verpflegungsmehraufwand, weil du bei deinen Bibliotheks-Besuchen und deinem Nebenjob an 65 Tagen mehr als 8 Stunden abwesend warst

→ 65 Tage x 12,- € Verpflegungspauschale = 780,- €

Allein aus diesem Bereich könntest du in diesem Fall insgesamt 2106,- € an Kosten für dich geltend machen. Je weiter und öfter du also gefahren bist und umso länger du von zu Hause dafür unterwegs warst, umso mehr lohnt sich das Ganze für dich.


 

Am Ende eines Studiums bleibt ja dann auch noch die Suche nach einem passenden Job. Hierbei kannst du die Fahrten zu Bewerbungsgesprächen ebenfalls mit 30 Cent pro Kilometer Hin- und Rückweg berechnen. Außerdem werden laut dem Finanzgericht Köln für eine schriftliche Bewerbung mit Mappe 8,50 € und für eine Online-Bewerbung 2,50 € akzeptiert. Solltest du tatsächlich höhere Kosten gehabt haben, so kannst du diese natürlich auch angeben, musst sie dann aber gegebenfalls schriftlich nachweisen.


 

Zu guter Letzt bleiben dann noch die beliebten Kontoführungsgebühren in Höhe von pauschal 16,- €, welche du im Rahmen der Werbungskosten für dich geltend machen kannst. Und hierbei kommen wir auch schon zu der vorhin angesprochenen Frage um welches Studium es sich handelt.

Nach aktueller Rechtslage sind die Kosten im Rahmen eines Erststudiums nur als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von aktuell 6.000,- € absetzbar.

Die Kosten für ein Zweit- oder auch Masterstudium sind hingegen ohne Begrenzung als Werbungskosten absetzbar.

Dabei kommt es in erster Linie nicht unbedingt auf die Höhe der absetzbaren Kosten an, sondern auch auf dessen Auswirkungen an.

Der Abzug der Sonderausgaben wirkt sich nämlich immer nur im entsprechenden Jahr direkt aus und wird dort mit den positiven Einnahmen verrechnet. Viele Studenten haben aber im Studium keine oder nur sehr geringe zu versteuernde Einnahmen (denn finanzielle Hilfe von den Eltern, Minijobs, Studienkredite und BaFög zählen nicht dazu) und somit kaum einen Steuervorteil. Weniger als null Euro kann man ja nicht verdienen.

Anders sieht es beim Abzug als Werbungskosten aus. Hierbei werden die Aufwendungen zwar auch von den Einnahmen abgezogen, allerdings mit dem Unterschied, dass Kosten die, welche die Einnahmen übersteigen als Minus bzw. Verlust in die nächsten Jahre mitgenommen werden können. Sollte der Student also über zum Beispiel vier Jahre einen „Verlust“ von insgesamt 10.000,- € geltend machen, dann wird dieser im ersten Jahr der richtigen Einnahmen mit dem Einkommen verrechnet. Je nach dann erzieltem Einkommen können das dann schnell mehrere tausend Euros Steuererstattung sein.


 

Auf Grund der laufenden Prozesse raten viele Experten dazu, die Kosten immer als Werbungskosten abzusetzen. Das Finanzamt wird zwar höchstwahrscheinlich aktuell dieser Absetzung nicht zustimmen, aber wenn du hierzu einen schriftlichen Einspruch mit dem Vermerk der laufenden Prozesse einlegst, wir dein Bescheid nur vorläufig bzw. unter Vorbehalt festgesetzt und bei einer positiven Entscheidung später hast du dann eine Chance auf die neue Rechtsprechung.

Die Sonderfälle wie ein durch das Studium bedingter Umzug mit doppelter Haushaltsführung, ein häusliches Arbeitszimmer, Auslandssemester oder ein duales Studium habe ich in diesem Artikel bewusst weggelassen, damit er nicht zu lang und zu kompliziert wird.

Viel Erfolg beim absetzen – “Dein Geld in  Deinen Händen”


Steuern sparen als Mieter – Nebenkosten absetzen

Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses zahlst du jeden Monat einen ordentlichen Anteil an Nebenkosten für die Pflege und Bewirtschaftung des Objektes, in dem du wohnst.

Dein Vermieter stellt dir hierzu eine jährliche Abrechnung aus, in der die einzelnen Werte und dein Anteil genau aufgeschlüsselt sein müssen. Und an dieser Stelle kommt uns der Paragraf 35a EStG zur Hilfe, dieser besagt, dass ein Mieter gewisse Kosten in der Steuererklärung ansetzen und 20 Prozent davon direkt zurückbekommen kann. Das Steuerrecht spricht hierbei von Haushaltsnahen Dienstleistungen – wieder eine tolle Wortkreation, die niemand so im Alltag benutzt – aber es umfasst Arbeiten, die man selbst oder ein Mitglied des Haushalts ebenfalls erledigen könnte und die direkt im Haushalt oder auf dessen Grundstück erledigt werden – klingt alles noch sehr theoretisch…

Um es konkreter zu machen , hier ein paar gängige Beispiele:

  • Hausmeister
  • Gartenpflege
  • Schneebeseitigung und Winterdienst
  • Spielplatzreinigung
  • Hausreinigung
  • Straßenreinigung
  • Laubentsorgung

Bitte beachte hierbei, dass lediglich der Anteil der Arbeits- und Fahrtkosten und nicht die Materialkosten absetzbar sind. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass viele Vermieter aber leider nicht genau aufschlüsseln, welche Material und welche Arbeitskosten angefallen sind, obwohl dies vorgeschrieben ist. Frage in einem solchen Fall unbedingt bei deinem Vermieter nach.

Weitere eher seltenere Kosten, die zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen zählen und wahrscheinlich nicht direkt in deiner Nebenkostenabrechnung auftauchen, können sein:

  • Putzfrau
  • Kinderbetreuung durch Tagesmutter oder Au-Pair im eigenen Haushalt
  • Fensterputzer
  • ambulanter Pflegedienst
  • Haustierbetreuung (im eigenen Haushalt)
  • und Ähnliches
     

Damit du nun in den Genuss deiner Steuererstattung kommst, setzt du die unterschiedlichen Kosten im Hauptvordruck deiner Steuererklärung an, hierzu findest du auf der Seite 3 die Möglichkeit diese einzutragen, das Programm bzw. Finanzamt rechnet dann den zu erstattenden Betrag für dich aus.

Wie so oft beim Thema Steuer gibt es auch hier Höchstbeträge, welche aber relativ hoch sind … so kannst du zum Beispiel bis zu 20.000,- € für einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten oder eine Firma und bis zu 2560,- € für einen eigenen Mini-Jobber im Haushalt ansetzen …das sollte für die meisten von uns definitiv ausreichen 🙂

Damit es für dich nun so einfach wie möglich bleibt, kann ich dir noch auf den Weg geben, dass du keine Belege beim Finanzamt direkt einreichen musst, sondern nur für Rückfragen aufbewahren musst. Als Nachweis dient dann in der Regel deine Nebenkostenabrechnung oder eine ordentliche Rechnung mit entsprechender Aufschlüsselung der Kosten …. bar gezahlte Beträge sind nicht absetzbar.

Wie immer findest du das Skript des heutigen Videos unten in der Videobeschreibung, damit du in Zukunft keines unserer Videos mehr verpasst, würde es mich freuen, wenn du unseren Kanal abonnierst.

Ansonsten hoffe, ich, dass du mit diesem Tipp deine Steuererstattung erhöhen kannst und in Zukunft mehr Geld vom Finanzamt wieder bekommst.

Dein FinanzNerd

 


Keine Kontoführungsgebühren ! Geld überall und jederzeit ! Überweisung per Foto ! Dispo-Zinsen unter 7% ! Welche Bank passt zu dir …. ?

 

Nahezu jeder von uns hat mittlerweile ein oder mehrere Girokonten mit denen wir unsere alltäglichen Geldgeschäfte erledigen. In den letzten Jahren hat sich der Markt in diesem Bereich allerdings geändert und ein großer Teil der Banken ist dazu übergegangen seine Girokonten kostenpflichtig zu machen indem uns nun z.B. Kontoführungsgebühren und ähnliche Servicepauschalen in Rechnung gestellt werden. Doch es gibt zum Glück noch Banken, die hier einen anderen Weg gehen.

Welche das sind? Und welche Vorteile diese Konten mit sich bringen – das haben wir für dich recherchiert und drei Favoriten ausgewählt.

Am Ende des Blogs erhältst du dann auch noch meine persönliche Empfehlung, welches Konto am besten für wen geeignet ist.

Für den Vergleich haben wir folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • Kontoführungsgebühren
  • Guthabenverzinsung
  • Dispo-Konditionen
  • Kreditkarte
  • Bezahlen im In- und Ausland
  • Geldabheben im In- und Ausland
  • Technik und Apps
  • Highlights
  • Kontoeröffnungsmethoden

Schauen wir uns nun die drei Anbieter genauer an – alle Infos in diesem Video.

Ich hoffe, du hast nun ein guten Einblick über die meiner Meinung nach besten Anbieter am Markt erhalten und kannst die Vorteile hieraus zukünftig für Dich nutzen!

Die aktuellen Konditionen der Banken findest du direkt hier:

IngDiBa :     http://bit.ly/2sQGcDe

DKB:            http://bit.ly /2ta5mQ2

Comdirect:  http://bit.ly/2sI7sWb

Viel Erfolg beim Wechseln – dein FinanzNerd

Simon


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