Archives: Juni 3, 2018

Was ist das Grundbuch

Was ist das Grundbuch – Grundlagen Immobilienfinanzierung

Jeder der mit dem Gedanken spielt ein Grundstück zu erwerben sollte sich relativ frühzeitig mit dem Grundbuch des gewünschten Grundstückes auseinandersetzen. Dieses ist wie ein Register oder bildlich gesprochen eine Akte mit allen wichtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Informationen und wird bis auf zwei Ausnahmen in Deutschland beim Amtsgericht in dessen Bezirk das Grundstück liegt geführt. Wer kann das ganze einsehen ? Eigentlich jeder, solange er ein „berechtigtes Interesse“ an der Einsicht hat. Dieses ist rechtlich nicht genau definiert, beachte bitte es reicht eben nicht, nur aus Spaß mal so anzufragen, sondern dieses berechtigte Interesse muss nachgewiesen werden, z. B. Durch Vorlage eines konkreten Exposés oder im Idealfall auch durch Vollmacht des Eigentümers. Am einfachsten ist das Ganze über einen Notar abrufbar, dieser kann es nämlich elektronisch abrufen … allerdings ist das auch meist der teuerste Weg.
Schauen wir uns nun an, wie das Grundbuch aufgebaut ist und was dort drin steht: Insgesamt hat ein Grundbuch 5 Bereiche in welche es gegliedert ist. Diese sind:
  • die Aufschrift auch gern als Deckblatt bezeichnet→ hierin steht das zuständige Amtsgericht→ sowie die Band- und Blattnummer unter der es dort geführt wird
  • Bestandsverzeichnis→ dort beschrieben werden die Lage und Größe des Grundstücks
→ die Katasterangaben (wie Gemarkung, Flur und Flurstück) → und grundstücksgleiche Rechte (wie Wohneigentum oder ein Erbbaurrecht) dann folgen die Abteilungen I. bis III.
  • I. Abteilung→ der oder die Eigentümer oder Erbbauberechtigte(n)→ in besonderen Fällen auch die Anteile von Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnissen (z.B. bei einer Erbengemeinschaft odereiner Gesellschaft bürgerlichen Rechts kurz GbR)
  • II. Abteilung (ganz wichtiger Bereich, denn hier finden sich alle Lasten und Rechte, die nicht in der III. Abteilung einzutragen sind, das können sein)→ ein Wohnrecht, gern genommen, wenn zum Beispiel die Großeltern das Grundstück schon auf die Kinder umschreiben, aber sicher gehen wollen, dass sie dort noch bis zum Tod weiter wohnen können→ ein Vorkaufsrecht→ sogenannter Nießbrauch→ Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke→ Leitungs- und Wegerechte → oder eine eingetragene Auflassungsvormerkung, welche eine bereits notarielle beantragte Eigentumsumschreibung kennzeichnet, was natürlich entscheidend sein kann
  • III. Abteilung hier geht es hauptsächlich um die Wirtschaftlichen Belastungen des Grundstücks, nämlich→ Grundschulden und Hypotheken, die zum Beispiel von einer Bank eingetragen sind, hierbei sollte man beachten, dass die dort eingetragenen Summen oft nicht mehr stimmen, weil diese nicht laufend angepasst, sondern nur auf Antrag gelöscht werden. Es ist also wahrscheinlich, dass auch wenn dort noch 250.000,- € oder früher Mark drin stehen, die wirkliche Restschuld des Darlehens mittlerweile geringer ist→ in seltenen Fällen können hier auch noch Rentenschulden eingetragen sein
Du merkst also, eine Einsicht ins Grundbuch ist unerlässlich bei der Prüfung eines Objektes und ist außerdem auch eine Pflichtunterlage bei jeder Finanzierungsanfrage die du stellst. Viel Spaß beim nächsten Blick ins Grundbuch 🙂 Dein FinanzNerd  

Grundlagen Baufinanzierung – Annuitätendarlehen einfach erklärt!

Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung trifft man auf recht viele Fachbegriffe mit denen man sonst im Alltag eigentlich nicht so viel zu tun hat.

Damit es dir zukünftig so einfach wie möglich fällt diese auseinander zu halten und zu verstehen, habe ich mir die wichtigsten rausgesucht und dir in mehreren kurzen Videos erklärt. Schaue dir also auch gern meine anderen Videos zum Thema Immoblienfinanzierung an.


Grundsätzlich stehen dir bei einer Immobilienfinanzierung unterschiedliche Darlehensarten zur Auswahl, die mit Abstand am häufigsten verwendete Art ist aber das sogenannte Annuitätendarlehen.

Hierbei wird die zu zahlende Rate für die gesamte Zeit der Zinsbindung – also die Zeit in der der Zins für beide Seiten festgeschrieben ist – zu Beginn festgelegt und verändert sich nicht mehr. Das führt dazu, dass die monatliche Belastung für den Darlehensnehmer am einfachsten zu kalkulieren ist.

Diese festgesetzte Rate besteht aus zwei Teilen , nämlich dem Tilgungsanteil – also der Betrag mit dem du deine Immobilie wirklich abbezahlst und dem Zinsanteil – also den Zinsen welche du für den noch offenen Darlehensbetrag zahlst.


Schauen wir uns hierzu folgendes Beispiel aus der Praxis an:

In diesem Fall wurde ein Darlehen in Höhe von 315.000,- € aufgenommen , als Zins wurden 1,31 % für 15 Jahre festgeschrieben und anfänglich 2,5 % getilgt.

Nun würde die Rate oder eben auch Annuität genannt jährlich knapp 12.000,- € bzw. monatlich gerundet 1.000,- € ausmachen.

Diese teilt sich wie angesprochen auf: in den Zinsanteil, in Höhe von gerundet 344,- € und den Tilgungsanteil  in Höhe von 656,- €.

Durch jede monatliche Zahlung sinkt nun die eigentliche Restschuld  des Darlehens und dadurch auch die zu zahlenden Zinsen.

Da die monatliche Rate bei einem Annuitätendarlehen immer gleich bleibt, wird diese Zinserspranis dann auf den Tilgungsanteil addiert, so dass sich der monatlich abbezahlte Betrag erhöht, obwohl die monatliche Belastung für uns als Darlehensnehmer gleich bleibt. Das Ganze wirkt sich dann im Laufe des Darlehens immer stärker aus.

Viel Spaß beim erfolgreichen Finanzieren!

Dein FinanzNerd

 


KFZ-Versicherung entschlüsselt

Die KFZ-Versicherung und der 30.11. – jedes Jahr aufs neue werden wir pünktlich im November überflutet mit Werbung von Vergleichsportalen und KFZ-Versicherern, die uns alle dazu raten unbedingt unsere KFZ-Versicherung zu überprüfen und am besten gleich noch zum 01.01.2017 zu wechseln.

–> Doch was ist neben dem reinen Vergleich wirklich wichtig?

–> Was unterscheidet die unterschiedlichen Bereiche, wie Haftpflicht, Teil- und Vollkasko?

–> Was bedeuten die unterschiedlichen Vertragsmerkmale, nach denen wir in den Vergleichsprogrammen    immer gefragt werden ?

–> Welche Leistungsoptionen gibt es ?

All das erfährst du in diesem Blog …

Zunächst einmal schauen wir uns wie gewohnt die wichtigsten Bereiche der KFZ-Versicherung zu diesem Thema an

Was sind die Hauptkriterien einer KFZ-Versicherung

→ Versicherungsarten

→ Fahrzeug- und Vertragsmerkmale

→ Leistungsoptionen

Schauen wir uns diese mal genauer an

Der Versicherungsumfang

Wie der Name schon sagt ist der Haftpflichtversicherungsteil in einem Vertrag immer Pflicht, bereits zur Fahrzeuganmeldung bei der Zulassungsstelle benötigst du deshalb eine sogennante eVB-Nummer, evB steht hier für elektronische Versicherungs Bestätigung. Diese erhältst du vorab von deinem ausgewählten Versicherer.

Die Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich alle Personen- , Sach und Vermögensschäden, die das Fahrzeug einem Dritten, also jemand anderem zufügt. Hierbei sind alle Schäden versichert – außer vorsätzlich oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen begangene Taten. Die Versicherungssummen liegen bei allen Versicherern mittlerweile hoch genug, so dass du hier nicht viel falsch machen kannst. Achte nur darauf, dass grob Fahrlässiges Verhalten mitversichert ist in deinem Vertrag, damit du auch Versicherungsschutz hast, wenn du z.B. mal über eine rote Ampel oder zu schnell gefahren bist. Eine Checkliste zu den wichtigsten Punkten habe ich für dich wie immer in der Beschreibung beigefügt.

Für alle eigenen Schäden gibt es dann die Kaskoversicherung, welche sich in die Teilkasko und Vollkasko gliedert.

Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung sind dann zum Beispiel der Diebstahl, Sturm- und vor allem Hagelschäden, Überschwemmungen, Feuer, aber Glasbruch und Wildschäden abgedeckt. Ein guter Tarif und darauf solltet ihr achten, deckt ebenfalls Tierbissschäden und dessen Folgen an den Aggregaten und Zusammenprall mit Tieren jeglicher Art, also zum Beispiel auch mit einem Vogel, denn insbesondere bei Autobahnfahrten sind hierdurch schon einige Unfälle verursacht worden ab. Schlechte Tarife zahlen hier nur eingeschränkt oder gar nicht.

Je besser dein Tarif ist, umso weniger Einschränkungen gibt es hier. Beachte auch hierzu meine erwähnte Checkliste und auch in jedem guten Vergleichsrechner kannst du diese Punkte bei den Gesellschaften vergleichen.

Das Sorglos-Paket in der KFZ-Versicherung ist dann die Vollkasko-Versicherung, welche zusätzlich alle selbst verursachten Schäden (außer man hat es vorsätzlich gemacht) und Vandalismus versichert, ihr könnt euch also vorstellen, dass diese dadurch auch recht kostspielig ist und du für dich immer genau prüfen solltest, ob du diese Absicherung wirklich brauchst. Bei Leasing- und Finanzierten-Fahrzeugen ist diese allerdings oft Pflicht.

Damit der Beitrag für die beiden Bereiche Teil- und Vollkasko-Versicherung nicht unbezahlbar wird, ist es hier üblich sogenannte Selbstbeteiligungen zu vereinbaren, dass bedeutet das du im Schadenfall immer einen Teil des Schaden selber trägst und dafür weiß der Versicherer dann, dass du etwas vorsichtiger sein wirst, weil du ja am Schaden beteiligt wirst und nicht einfach jeden kleinen Schaden einreichst weil es ja voll bezahlt wird.

Neben der Auswahl des Versicherungsumfangs und der Selbstbeteiligung spielen dann weitere Faktoren eine Rolle bei der KFZ-Versicherung, nämlich die ….

Vertragsmerkmale

Es gibt eine Vielzahl von Merkmalen, neben dem Alter und dem Wert deines Fahrzeugs, die deinen Vertrag entweder teurer oder günstiger machen können.Die wichtigsten Faktoren hierbei sind:

Halter: Der Versicherungsnehmer sollte auch der Halter das Auto´s sein, sollte aber zum Beispiel eine andere Person oder eine Firma der Halter sein, erheben die meisten Gesellschaften hierfür einen Zuschlag

Deine Berufsgruppe: Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes können Rabatte erhalten, genauso kann aber eine berufliche oder gewerbliche Nutzung des Autos einen erheblichen Mehrbeitrag ausmachen.

Der Fahrerkreis: Je mehr Fahrer, umso höher der Beitrag. Günstigste Variante ist wenn nur der VN und Partner(in) in häuslicher Gemeinschaft mit dem Auto fährt. Teurer wird es wenn auch sonstige Leute im Vertrag eingetragen sind und am schlimmsten ist es für den Beitrag wenn diese dann auch noch jung sind (meist liegt die Grenze hier bei 23 Jahren)

Fahrleistung: Je mehr Kilometer du fährst, umso größer die Gefahr das etwas passiert, also wird dementsprechend auch bei einer hohen jährlichen Fahrleistung der Beitrag steigen. Früher galten hierfür gewisse Staffeln (welche heute noch oft genannt werden, also 3 , 6 ,9 , 12.000 Km oder mehr), aber damit es für uns als Kunden nicht ganz so einfach ist, haben die Gesellschaften mittlerweile alle eigene Staffeln eingeführt, frag einfach deine Gesellschaft oder gib die Werte in einen Vergleichsrechner ein, dann siehst du den für dich zutreffenden Unterschied.

Abstellort: Wenn dein Fahrzeug nachts hauptsächlich auf der Straße geparkt wird ist es teurer, als wenn du es in eine abschließbare Garage oder unter ein Carport auf deinem Grundstück stellst, da dann unter anderem Hagelschäden oder der Diebstahl des Autos eher unwahrscheinlich sind.

Fahrgebiet: Es gibt Versicherer, die einen Rabatt einräumen wenn man mit seinem Fahrzeug lediglich in der EU und der Schweiz unterwegs ist, hierbei sollten insbesondere die südländischen Fahrer darauf achten, dass der Versicherungsschutz ihre Vertrages dann auch beim Besuch in der Heimat gültig ist und nicht wie bei manchen Versicherern nur eingeschränkt.

Vorschäden: Neben der reinen Schadenfreiheitsklasse wo sich Schäden direkt auswirken, gibt es viele Versicherer, die einen Zuschlag erheben, wenn man in den letzten Jahren einen oder mehrere Vorschäden hatte, also Unfallfreiheit lohnt sich hier doppelt.

Es gibt noch einige weitere nicht so entscheidende Vertragsmerkmale, welche du in der bereits erwähnten Checkliste findest.

Leistungsoptionen

Weitere wichtige Begriffe in der KFZ-Versicherung sind in diesem Bereich unter anderem die Werkstattbindung, der Rabattschutz und der sogenannte Schutzbrief.

Mit Hilfe der Werkstattbindung kannst du deinen Kasko-Beitrag teilweise bis zu 25% senken, denn hierbei vereinbarst du mit deinem Versicherer, dass du im Schadenfall, die Reparatur von einer mit dem Versicherer kooperierenden Werkstatt durchführen lässt. Der Vorteil für den Versicherer ist, dass er die Werkstatt gut kennt und ihm keine Vorschäden untergejubelt werden oder zu teure Reparaturen angesetzt werden. Dadurch spart er Geld und gibt dir hierfür einen ordentlichen Rabatt.

Der Rabattschutz ist in den letzten zehn Jahren immer weiter verbreitet worden, dieser klingt für den Kunden zunächst einmal mega spannend und sinnvoll … denn Rabattschutz bedeutet, dass du im Schadenfall nicht zurückgestuft wirst, also keine schadenfreien Jahre verlierst , was dir im Fall der Fälle natürlich viel Geld sparen kann. Aber du solltest hierbei zwei wichtige Dinge beachten: diesen Rabattschutz oder auch Rabattretter genannt gibt es wie immer in der Versicherungswelt nicht geschenkt auch hierfür preisen die Gesellschaften teilweise einen ordentlichen Beitrag mit ein UND solltest du diesen Rabattretter wirklich benutzt haben und möchtest die Versicherung irgendwann mal wechseln, wird die neue Gesellschaft deinen Vertrag so einstufen als hättest du keinen Rabattretter bei der alten Gesellschaft gehabt. Du bindest dich also im schlimmsten Fall sehr lange an die eine Gesellschaft.

Abschließend ist noch der Schutzbrief  zu erwähnen, dieser hat ähnliche Leistungen und Funktionen wie der ADAC und andere Automobilclubs … sollte nämlich dein Auto liegen bleiben oder durch einen Unfall nicht fahrbereit sein, kannst du im Rahmen des Schutzbriefes das Auto abschleppen und zur nächsten Werkstatt bringen lassen, für die Ausfallzeit erhältst du auch noch ein Ersatzfahrzeug und solltest du zum Beispiel bei dem Unfall verletzt worden sein, werden die Kosten für den Krankenrücktransport ebenfalls übernommen, auch hier kann es je nach Versicherer Einschränkungen in der maximalen Leistung geben,wie zum Beispiel für Pannenhilfe max 100,- € … also wie immer aufs Kleingedruckte achten 😉

Viel Erfolg bei der Versicherer- und Tarifauswahl für deine KFZ-Versicherung!

Dein FinanzNerd

 


Auswärtstätigkeit – Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand steuerlich absetzen

 Mit den folgenden Möglichkeiten, kannst du wirklich sehr einfach einen vierstelligen Betrag vom Finanzamt wieder bekommen – netto aufs Konto 🙂

Denn in deiner Steuerklärung kannst du mit Hilfe der sogenannten Werbungskosten dein zu versteuerndes Einkommen deutlich senken.

In diesem Blog geht es speziell um die Kosten im Rahmen einer sogenannten Auswärtstätigkeit. Solltest du noch mehr über die anderen gängigen Werbungskosten erfahren wollen, dann kannst du dir hierzu im Anschluss meinen Blogartikel zum Thema “Werbungskosten”, welchen du ebenfalls auf der Homepage findest, anschauen.


 

→ Stellt sich nun die Frage:

„Was ist eine Auswärtstätigkeit?“

Das Wort Auswärtstätigkeit ist ja leider (wie so vieles im Steuerrecht) nicht selbsterklärend und auch im Gesetz gibt es keine eindeutige Definition hierzu. Dabei ist es eigentlich ganz einfach…

Wenn du deiner Arbeit nicht nur an einem festgeschriebenen Ort nachgehst, sondern du an weiteren Orten arbeitest, dann zählen alle Arbeiten, die du an den weiteren Orten verrichtest als Auswärtstätigkeit.

Ich merke mir hierzu immer die beiden folgenden Beispiele:

In deinem Arbeitsvertrag ist eine erste Tätigkeitsstätte festgeschrieben und du musst aber auch an anderen Orten arbeiten, wie zum Beispiel oft im Einzelhandel….Das heisst, in deinem Arbeitsvertrag ist geregelt, dass deine erste Arbeitsstätte beispielsweise in der Filiale in der Müllerstraße liegt. Außerdem musst du aber des öfteren auch in den Filialen in der Kaiserstraße und Wilhelmstraße arbeiten, dann sind die Filialen Kaiserstraße und Wilhelmstraße deine Auswärtstätigkeiten. Ähnlich wie beim Fußball, wo jede Mannschaft ihr Heimstadion hat, aber auch regelmäßig zu Auswärtsspielen fährt.

Oder aber es ist gar kein fester Ort vertraglich definiert und du arbeitest an sich wechselnden Orten, dann sind alle diese Orte eine Auswärtstätigkeit, wie oftmals bei Bauarbeitern.Also eher die reisenden Tätigkeiten.


 

Welche Berufsgruppen können das also nutzen ?

Dafür dass diese Möglichkeit gar nicht so bekannt ist, betrifft es letztendlich dennoch Millionen von Arbeitnehmern und Selbstständige in Deutschland

Hierzu zählen insbesondere

→ Fast alle fahrenden Berufe, wie Busfahrer, Bahnfahrer- und Zugpersonal, LKW-Fahrer, Kuriere, etc.

→ Post- und Paketboten

→ Flugbegleiterinnen

→ Sicherheitspersonal

→ fast alle handwerklichen Berufe, auf Grund der meist wechselnden Baustellen und Einsatzorte

Diese Liste ist wirklich lang, prüft einfach ob bei eurer Tätigkeit die vorher beschriebenen Anforderung erfüllt werden.


 

Wie kommst du zu deiner Erstattung?

Sollten die genannten Bedingungen auf dich zutreffen, dann kannst du in der Regel zwei große Kostenpositionen für dich bilden.

  1. Die Fahrtkosten: Hierbei kannst du ab dem ersten Kilometer entweder die wirklich entstandenen Kosten absetzen oder aber und das ist meine Empfehlung um es einfach zu haben du setzt pro Kilometer 30 Cent als Kosten ab und das nicht wie bei der normalen Entfernungspauschale nur für den Hinweg sondern auch für den Rückweg !!! Je nachdem wie weit du also zur Arbeit gefahren bist lohnt sich das durch die Verdoppelung richtig. Die errechneten Kosten trägst du dann in der Anlage N Seite”Auswärtstätigkeit” Zeile 49 ein.

  2. Der Verpflegungsmehraufwand: Da es laut dem Gesetzgeber, für Menschen die an unterschiedlichen Orten arbeiten schwieriger ist sich zu verpflegen, weil sie zum Beispiel keine feste Kantine mit vom Arbeitgeber subventionierten Mahlzeiten haben oder keine Büroküche, in der sie sich ihr mitgebrachtes Essen warm machen können, steht diesen, der sogenannten Verpflegungsmehraufwand zur Verfügung. Dieser ermöglicht es, dass du pro Tag an dem du länger als 8 Stunden auf Grund der Arbeit „auswärts“ bist 12,- als Pauschale ansetzen kannst, solltest du sogar länger als 24 Stunden unterwegs sein , sind es 24 € pro Tag. Die genannten Zeiten gelten ab Verlassen des Wohnortes, bis zur Rückkehr – natürlich auf direktem Weg und nicht wenn du noch einkaufen warst oder Freunde und Familie besucht hast 😉  Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten und auch Tätigkeiten im Ausland, gibt es dann noch Sonderregelungen für An- und Abreisetage , hierbei bekommst du pauschal für den An- und Abreisetag ebenfalls 12,- €. Im Ausland gelten für jedes Land andere Tagessätze, die du verwenden kannst, hierzu habe ich dir einen Link (http://www.reisekostenabrechnung.com/verpflegungsmehraufwand-2016/) zu einer Übersicht beigefügt, prüfe aber in der Zukunft immer, welcher der dann gültige Sätze gerade aktuell ist. Die geltend zu machenden Kosten trägst du dann ebenfalls in der Anlage N (für Nichtselbstständige Tätigkeit) auf der Seite Auswärtstätgikeit in den Zeilen 52-54 für Aufenthalte in Deutschland und in danach folgenden Zeilen für Auslandsaufenthalte ein.

  3. BEACHTE: Beim Verpflegungsmehraufwand ist aber zu beachten, dass dieser maximal 3 Monate für die gleiche Auswärtstätigkeit bzw. den gleichen Ort gezahlt wird und wenn dir dein Arbeitgeber die Verpflegung stellt du einen gewissen Prozentsatz nicht absetzen darfst – mehr dazu findest du auch auf der Seite (http://www.reisekostenabrechnung.com/verpflegungsmehraufwand-kuerzen/)


 

Lohnt sich das?

Kurze Antwort: Ja, es lohnt sich !!!!

An einem Beispiel wird das schnell deutlich

nehmen wir an du warst im letzten Jahr an 218 Tagen arbeiten und dadurch immer länger als 8 Stunden auswärts. Insgesamt hattest du um es einfach zu machen fünf Arbeitsorte mit folgenden Entfernungen und Arbeitstagen:

1.Arbeitsort 19 km entfernt und 54 Arbeitstage

2. Arbeitsort 4 KM entfernt und 33 Arbeitstage

3. Arbeitsort 11 Km entfernt und 47 Arbeitstag

4.Arbeitsort 28 km entfernt und 60 Arbeitstage

5. Arbeitsort 8 km entfernt und 24 Arbeitstage

Nun rechnest du für jeden Arbeitsort deine pauschalen Fahrtkosten aus,

also für den ersten Arbeitsort 24 KM mal 2 (Hin- und Rückweg) mal 54 Arbeitstage mal 30 Cent = 777,60 ,- €

ergibt beim 2.Arbeitsort → 4 km x 2 (Hin- und Rückweg zählt) mal 33 Tage mal 30 Cent 79,20€

beim dritten Arbeitsort → 11 km x 2 mal 47 Tage mal 30 Cent → 310,20

beim vierten Arbeitsort –>  1008,- €

und beim fünften Arbeitsort → 115,20 €

Als Fahrtkosten ergeben sich somit circa 2290,- €

Da du auch immer länger als 8 Stunden auswärts warst, erhältst du zusätzlich für deinen Verpflegungsmehraufwand an 218 Arbeitstagen jeweils 12,- € pro Tag, was einen Betrag von 2616,- € ergibt

Zusammen also Gesamtkosten nur in diesem Teilbereich der Steuer von 4906,- €

Da das Finanzamt für den gesamten Bereich der Werbungskosten jährlich nur 1000,- € im Rahmen des Arbeitnehmerpauschbetrages automatisch absetzt und du mit der Auswärtstätigkeit allein 3906,- € mehr geltend machen kannst, erhältst du beispielsweise bei einem Jahrebruttoeinkommen von 25.000,- € und einem sich daraus ergebenden Grenzsteuersatz von knapp 30% eine Steuererstattung in Höhe von rund 1150,- €.

Ich kann also ohne zu übetreiben sagen: JA, es lohnt sich!


 

Im Steuerrecht gibt es natürlich noch viele Ausnahmen und Sonderfälle, solltest du hierzu spezielle Fragen haben die den konkreten Einzelfall betreffen, kann dir ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein sicherlich weiter helfen.

” DEIN GELD IN DEINEN HÄNDEN “

Viel Erfolg dabei …

Dein FinanzNerd


Werbungskostenpauschale 2018

Werbungskosten – Steuererstattung einfach gemacht!

Eine Steuererklärung kann sehr kompliziert und aufwendig sein , doch es gibt einen einfachen und sehr effizienten Weg, wie du als Arbeitnehmer ohne viel Aufwand eine hohe Steuererstattung vom Finanzamt erhältst und das nicht nur anhand der Werbungskostenpauschale 2018…so funktioniert das Ganze.
 

Jeder Arbeitnehmer hat gewisse Kosten die anfallen, weil er arbeiten geht und ein Einkommen erzielt, diese mindern direkt das zu versteuernde Einkommen und sorgen dafür, dass du weniger Steuern zahlen musst.

Laut Definition sind Werbungskosten alle Aufwendungen, die zum Erwerb,zur Sicherung und zum Erhalt der Einnahmen dienen, du kannst hier also kreativ werden und überlegen, was du damit in Verbindung bringen kannst. Denn der Staat bzw. das Finanzamt setzt hierfür aktuell lediglich 1.000,- € jährlich als sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag an.

Wenn wir es also nun schaffen, dass du mehr als diese 1.000,- € absetzen kannst, dann wird deine Steuererstattung immer wahrscheinlicher 🙂

Grundsätzlich gibt es ein paar Ausgaben, die eigentlich jeder in diesem Bereich hat oder in Vorbereitung auf den Job hatte.

Da sind zum Beispiel…

Die Entfernungspauschale

Hier kannst du für den Hinweg zwischen deinem Wohnort und deiner Arbeitsstelle 0,30 Cent pro Kilometer geltend machen und das egal wie du dorthin gekommen bist ,ob gelaufen, gefahren , geschwommen geflogen oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, es zählt einfach nur die Entfernung.

Wohnst du also 18 Kilometer von deiner Arbeit entfernt und warst an 221 Tagen arbeiten, dann sind das immerhin schon 1193,-€ die du ohne jeden Nachweis absetzen kannst.

Arbeitsmittel

Das sind Hilfsmittel, die du zur Erledigung deiner Arbeit benötigst und die du selber bezahlt hast….

wie zum Beispiel: Büromaterial, Computer, Fachbücher, Werkzeuge oder aber auch deine Berufsbekleidung und dessen Reinigungskosten.

Grundsätzlich ist nur eines wichtig, man muss diese Sachen klar deinem Beruf zuordnen können, es lohnt sich also hier kreativ zu werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit diese nur anteilig anzusetzen, falls zum Beispiel deinen Laptop sowohl beruglich als auch privat nutzt.

Solltest du in diesem Bereich keine Kosten gehabt haben, kannst du ohne Nachweis eine Pauschale von aktuell 110,- € ansetzen.

Fortbildungskosten

Alle Kosten, die du auf Grund einer Fortbildung oder einem Zweitstudium (auch Masterstudium) gehabt hast, zum Beispiel durch Kurs- und Prüfungsgebühren, Lehr-/Schreibmaterial, Semestergebühren, den Wegen dorthin (auch hier gilt die Entfernungspauschale) oder ähnlichem kannst du im Rahmen der Werbungskosten geltend machen. Hier gilt wieder: Alles was du in Zusammenhang mit der Fort- und Weiterbildung bringen kannst – ansetzen! 🙂

Bewerbungskosten

Auch wenn du Bewerbungskosten in einem Jahr hattest, kannst du dir davon einen Teil vom Staat zurückholen. Solltet du keine Belege mehr dafür haben, so sind 9,- € für schriftliche Bewerbungen mit Mappe und 2,50 € für Bewerbungen ohne Mappe laut dem Finanzgericht Köln angemessen. Und auch hier kannst du wieder den Weg zum Bewerbungsgespräch oder Einstellungstest mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen, diesmal sogar für den Hin und Rückweg. Da kommt schnell ein ordentlicher Betrag zustande, insbesondere wenn du dich in einer anderen Stadt beworben hast.

Und wenn du dann auch noch erfolgreich warst und auf Grund des neuen Jobs umziehen musst, rappelt es richtig im Geldbeutel, denn dann kannst du die Maklergebühren der neuen Wohnung, den Transport deines Hausrats und auch wieder die Fahrtkosten zu Wohnungsbesichtigungen absetzen. Für alles sonstigen Umzugskosten kannst du dann auch noch zusätzlich eine pauschale absetzen:

 

Ende des Umzugs       Verheiratete/Alleinerziehende   Ledige   Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt

bis 28. Februar 2014                     1.390 €                              695 €                                     306 €

ab 1. März 2014                            1.429 €                              715 €                                      315 €

ab 1. März 2015                            1.460 €                              730 €                                      322 €

ab 1. März 2016                            1.493 €                              746 €                                      329 €

ab 1. März 2017                            1.528 €                              764 €                                      337 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 18. Oktober 2016

Kontoführungsgebühren

Kleinvieh macht auch Mist: Die Kontoführungsgebühren deines Girokontos kannst du über eine Pauschale von aktuell 16,- € ohne Nachweis absetzen.

Man könnte die Liste der möglichen Kosten noch sehr lange fortsetzen, insbesondere die Möglichkeiten bei Auswärtstätigkeiten, also alle Berufe, die nicht nur an einer Stelle ausgeübt werden, wie zum Beispiel Kraft- und Busfahrer, Handwerker und Bauarbeiter, Müllmänner und Straßenreinigung, Flugbegleiter und und und haben noch weitere sehr wirkungsvolle Mittel um einen richtigen Batzen Geld vom Staat zurückzubekommen!

Sollte dich dieser Punkt interessieren, so lese dir meinen Blogartikel zum Thema Auswärtstätigkeiten an und hole dir das Geld, welches dir zusteht.

 

Fassen wir zusammen

  • Alle Wege zur Arbeit, zu Bewerbungsgesprächen, zu Fortbildungen, zu Wohnungsbesichtigungen für berufliche Umzüge sind über pauschalen absetzbar, solltest du höhere Kosten als die ansetzbaren 30 Cent pro Kilometer gehabt haben, kannst du diese mit Nachweisen natürlich auch geltend machen.

  • Arbeitsmittel mit Nachweis oder pauschal 110,- €

  • Fortbildungskosten

  • Kosten zur Erlangung einer neuen Arbeitsstelle inklusive eventueller Umzugskosten, denkt hier an die pauschalen 9,- oder 2,50 € je Bewerbung

  • Kontoführungsgebühren pauschal mit 16,- €

  • Auswärtstätigkeiten

Nun viel Spaß beim einsammeln deiner Steuererstattung. ” DEIN GELD IN DEINEN HÄNDEN “

Dein FinanzNerd


Krankenkassenvergleich 2018

Die beste Krankenkasse – mehr Leistung weniger Beitrag !

In Deutschland gibt es aktuell 110 gesetzliche Krankenkassen, jede bietet unterschiedliche Zusatzleistungen und auch der Beitragssatz unterscheidet sich teilweise sehr stark. Manche sind bundesweit tätig und andere wiederum nur regional. Hierbei die für dich passende Krankenkasse zu finden, kann auf den ersten Blick durchaus schwierig und aufwendig wirken, dabei kann der Krankenkassenvergleich 2018 helfen.

Ich werde dir aber in diesem Blog in wenigen Minuten zeigen wie du den Dschungel aus Tarifen, Leistungen und Beitragssätzen durchschaust und somit das beste für dich zukünftig rausholen kannst.

” DEIN GELD IN DEINEN HÄNDEN “

Eine schlechte Nachricht vorab, es gibt leider nicht DIE beste Krankenkasse in Deutschland. Jede für sich hat Vor – und Nachteile, es kommt also ganz darauf an, was dir wichtig ist. Begeben wir uns also auf die Suche.

Welche Kriterien sind vergleichbar?

  • Beitragssatz

  • Zusatzleistungen

  • Bonus- und Geld-zurück-Programme

 

Beitragssatz

Mehrere Jahre lang war der Beitragssatz in Deutschland bei allen Kassen gleich, dies wurde vom Gesetzgeber per 01.01.2015 wieder geändert und ein Zusatzbeitrag, welcher von jeder Kasse in seiner Höhe selbst bestimmt werden kann, eingeführt.Der Beitrag besteht seitdem aus zwei Teilen, dem allgemeinen Beitragssatz, dieser ist bei allen Kassen gleich und liegt heute bei 14,6 % ,wovon dein Arbeitgeber und du jeweils die Hälfte zahlt und dem erwähnten Zusatzbeitrag, den du leider komplett alleine tragen musst. Je höher also der Zusatzbeitrag umso mehr kostet dich die Krankenversicherung, hierbei gibt es Kassen die gar keinen Zusatzbeitrag erheben, bis hin zu Kassen , die hierfür 1,9 % verlangen. Klingt erstmal wenig, aber 1,9 % von einem jährlichen Bruttoeinkommen in höhe von 25.000,- € machen eine Mehrbelastung für dich von 475,- € jährlich und je mehr du verdienst umso schlimmer. Nun könnte man ja meinen, dass ein höherer Beitrag für dich auch bessere Leistungen bedeutet – aber wie so oft in der Finanzwelt ist das leider nicht so. Denn oft bieten die teuren Kassen sogar weniger Zzusatzleistungen an als der Rest des Marktes.

Zusatzleistungen

Grundsätzlich und das ist schonmal eine gute Nachricht, sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zu 95 % gleich und ergeben sich aus dem 5.Sozialgesetzbuch. Hiernach müssen sich alle richten, es gibt also keine Krankenkasse, die wirklich schlechte Leistungen hat. Allerdings gibt es Kassen, die gewisse Zusatzleistungen, welche normalerweise nicht im Gesetz vorkommen ebenfalls übernehmen.

Hierzu zählen unter anderem:

→ Homöopathie

→ Reiseschutzimpfungen

→ Osteopathie

→ Besondere Leistungen bei künstlicher Befruchtung oder Schwangerschaft

→ Zahnversorgung und Zahnreinigung

→ Gesundheitskurse und -Reisen

→ Akupunktur bei chronischen Schmerzen

und noch viele mehr.

Hierbei solltest du die für dich passenden Leistungen auswählen.

Bonus- und Geld-zurück-Programme

Ein wirklich spannender Bereich, denn hier hast du als gesundheitsbewusster Mensch die Möglichkeit dir bis zu 1000,- € und teilweise sogar noch mehr von der Krankenkasse cash wieder zu holen.

Im Rahmen eines Bonusprogrammes belohnt dich die Krankenkasse für gewisse Faktoren, wie zum Beispiel einem normalen BMI, Nichtraucher sein , regelmäßige Zahnvorsorge, gültigem Impfstatus, Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder zum Beispiel der teilnahme an sogenannten Gesundheitskursen.

Das tut sie entweder direkt mit Bargeld, in dem sie beispielsweise sagt, dass wenn du 4 der genannten Voraussetzungen im letzten Jahr erfüllt hast, bekommst du 150,- € ausbezahlt oder aber als Guthaben auf einer Art Gesundheitskonto, was du dann wiederum für Sachprämien oder aber für weitere gesundheitlich förderliche Maßnahmen ausgeben kannst.

Für alle Fitnessbegeisterten unter euch, gibt es sogar Krankenkassen die jungen Leuten allein fürs Fitnesstudio 150,- € im Jahr dazu geben und dafür braucht ihr dann lediglich einen Stempel als Nachweis eurer dortigen Mitgliedschaft. Aber denkt auch hier daran, dass Gesamtpaket sollte stimmen, also ein tolles Bonusprogramm bringt nichts, wenn ihr dafür jeden Monat einen zu hohen Beitrag an die Krankenkasse abdrücken müsst 😉

Für die ganz Gesunden, die nie zum Arzt gehen gibt es dann noch die sogenannten Selbstbehalt – ich nenne sie gern Geld-zurück-Tarife oder auch oft Wahltarife genannt.

Hierbei legst du oder deine Kasse einen gewissen Betrag im Jahr fest, bis zu dem du deine Leistungen selber bezahlen musst. Dafür bekommst du dann aber den vereinbarten Betrag cash ausbezahlt. Solltest du also kaum Leistungen im Jahr in Anspruch nehmen, kannst du hier schnell mal bis zu 1000,- € nur aus diesem Bereich von deiner Kankenversicherung wiederbekommen.

Der Vergleich deiner Krankenkasse und die Wahl der passenden lohnt sich also wirklich!

Viel Erfolg dabei …

Dein Finanznerd


Beste Steuersoftware

Beste Steuersoftware – Steuererklärung selber machen

Der Markt an Hilfsmitteln zur Erstellung und Abgabe einer Steuererklärung wird immer größer und es stellt sich die Frage, welches die beste Steuersoftware ist. Die Zeiten wo man sich durch einen Stapel aus Papieren vom Finanzamt kämpfen und alles handschriftlich eintragen musste sind zum Glück vorbei. Merkwürdigerweise machen sich aber noch viel zu viele Leute diesen manuellen Aufwand, wenn du das nicht möchtest, dann kann ich dir zwei Hilfsmittel empfehlen

Grundsätzlich kommt es darauf an, wie fit du in dem Thema Steuern eigentlich schon bist:

  1. Entweder du hast noch keine Erfahrungen oder bist dir bei der Eintragung der Daten sehr unsicher

  2. oder du hast eventuell schon Erfahrungen, weißt was du wo eintragen möchtest oder möchtest es lernen und schaust dir hierzu gern meine Videos mit den entsprechenden Themen an und möchtest den effektivsten, kostenlosen Weg zur Abgabe deiner Steuererklärung finden.

Egal zu welcher der beiden Gruppen du gehörst, habe ich eine hilfreiche Empfehlung für dich.


 

Solltest du zur ersten Gruppe gehören, dann empfehle ich dir eine sogenannte Steuersparsoftware.

Diese führt dich von Anfang bis zum Ende durch deinen Steuerfall und hat meist hilfreiche Erklärungen und zusätzliche Infos zu den unterschiedlichen Eintragungsmöglichkeiten. Der Vorteil ist, dass die meisten sehr übersichtlich sind und du dir kaum eigene Gedanken machen musst. Folge einfach den Fragen auf dem Bildschirm und trage deine Zahlen in die entsprechenden Felder ein. Viele Programme rechnen dir sogar in Echtzeit aus, mit welcher Steuererstattung du am Ende rechnen kannst, was natürlich zusätzlich motivieren kann.

Du kannst hierbei zwischen Software zum installieren oder einer unkomplizierten online-Lösungen wählen. Nach meinen persönlichen Erfahrungen, kann ich dir die online-Lösung von smartsteuer empfehlen. Der große Vorteil ist wie ich finde, die Schritt für Schritt Vorgehensweise und die Übersichtlichkeit, bei einem noch überschaubaren Preis… und genau das ist auch ein negativer Punkt dieser ganzen Programme , denn leider haben diese Programme den Nachteil, dass Sie Geld kosten. Was , wie ich persönlich finde, ja dem Sinn einer Steuererklärung , nämlich so viel Geld wie möglich wieder zu bekommen, also mehr in der Tasche zu haben teilweise entgegen steht.

Dennoch ist es ein seht guter Einstieg in deine persönlichen Steuerangelegenheiten und hilft sehr gut dich zu Beginn überhaupt mit dem Thema zu befassen. Denn viel zu viele Menschen verschenken in diesem Bereich Geld an den Staat.

Was ich zusätzlich besonders fair an Smartsteuer finde, dass du bei Smartsteuer auch erst mal deine Steuererstattung berechnen und dann entscheiden kannst, ob es sich überhaupt für dich lohnt eine Steuererklärung abzugeben. Erst wennn du sie wirklich verschicken möchtest, fällt hierfür eine Gebühr hierfür an.


 

Für alle die zur zweiten Gruppe, also den Erfahrenen und denjenigen die es werden wollen gehören, empfehle ich ganz klar die kostenlose Steuersoftware von den Finanzbehörden, namens Elster (was einfach für elektronische Steuererklärung steht).

Diese ist immer aktuell, deine Daten werden nicht irgendwo zwischengespeichert (also auch ein Vorteil in Sachen Datenschutz) und direkt elektronisch an dein zuständiges Finanzamt übermittelt. Es gibt keine Einschränkungen für gewisse Sonderfälle, was insbesondere für Selbstständige und Unternehmer wichtig ist, sondern du kannst alles was in Sachen Steuern möglich ist, damit erledigen.

Mit etwas Übung und Erfahrung ist es der absolut schnellste Weg deine Steuererklärung anzufertigen. Du musst nicht Schritt für Schritt unzählige Fragen und Eventualitäten durchgehen, sondern kannst dir genau die Felder und Formulare auswählen welche du brauchst, was dir viel Zeit sparen kann. Ich persönlich mache meine Steuererklärungen nur noch mit Elster und bin mittlerweile ein großer Fan davon.


 

Bei beiden Wegen hast du die Möglichkeit deine Daten für das nächste Jahr zu speichern, was dir beim nächsten ausfüllen natürlich sehr viel Zeit spart – also wer bisher das ganze noch handschriftlich gemacht hat, sollte spätestens jetzt umsteigen 😉

Für was du dich entscheidest , ist natürlich dir überlassen und beide Wege haben Ihre Vor- und Nachteile, Hauptsache du holst dir überhaupt das Geld was dir zusteht – getreu meinem Motto „Dein Geld in Deinen Händen“

Solltest du weitere Fragen zu dem Thema haben, dann schaue dir meine anderen Videos an, schreib in die Kommentare oder schicke mir eine Mail an info@finanznerd.de

Viel Spaß beim anfertigen deiner Steuererklärung.

Dein FinanzNerd


Krankenkassenwechsel leicht gemacht – Einfache Tipps und Anleitung zum Krankenkassenwechsel

Der Wechsel einer Krankenkasse in Deutschland ist eigentlich ganz einfach, wenn du gewisse Dinge beachtest.

Grundsätzlich solltest du dir ertsmal sichern sein, dass sich ein Wechsel auch wirklich lohnt … denn nur weil es vielleicht ein tolles Werbeversprechen gibt, ein guter Kumpel dir dazu geraten hat oder sogar dein Finanzberater dir DIE ULTIMATIVE Krankenkasse präsentiert hat, solltest du dem nicht einfach blind folgen.

In Deutschland gibt es aktuell 110 Krankenkassen und jede davon hat Vor- und Nachteile.

Wie du es dir so einfach wie möglichst machst die richtige zu finden erfährst du in meinem Blogartikel “Die beste Krankenkasse Deutschland´s”.

Wenn du dann die richtige Kasse für dich gefunden hast und wechseln möchtest, ist das grundsätzlich immer zum Ende des übernächsten Monats möglich. Bei einer Kündigung im Monat Mai könntest du dann somit zum 31.07. aus deiner alten Krankenversicheung raus und zum 01.08. in die neue Kasse eintreten. Bitte beachte hierbei aber die Mindestversicherungsdauer von 18 Monaten bei deiner alten Krankenkasse. Denn das ist der Zeitraum in dem du mindestens an eine Krankenkasse gebunden bist. Sollte deine Krankenkasse zwischenzeitlich aber den Zusatzbeitrag erhöhen, hast du vorab ein außerordentliches Kündigungsrecht und kannst dann auch vor dem Ablauf der 18 Monate wieder raus.

 

Deine Kündigung schickst du dann unterschrieben an deine alte Kasse und das auf jeden Fall mit Nachweis, also am besten per Fax wenn möglich. Denn in den letzten 12 Jahren habe ich festgestellt, dass merkwürdigerweise immer genau die Kündigungsschreiben bei den Krankenversicherungen nicht ankommen … Wer weis, warum das so ist 🙂 Also lieber einen Nachweis in der Hand haben!

 

Nach relativer kurzer Zeit wird sich deine Krankenkasse bei dir melden und dir nochmal mitteilen ,wie toll doch dein jetziger Schutz ist und das du unbedingt bleiben solltest. Wenn sie dir nicht wirklich ein tolles Gegenangebot machen und ich muss dir sagen, das ist bei mehreren hundert durch mich durchgeführten Wechseln in den letzten Jahren noch nie vorgekommen, dann bleibe standthaft.

 

Du erhältst dann eine Kündigungsbestätigung und auch hier wieder Vorsicht, denn die Krankenkassen schicken nämlich gern eine falsche Bestätigung raus oder einfach so viele Zettel, dass man nicht mehr durchblickt … auf der korrekten Kündigungsbestätigung ist immer der § 175 SGB aufgeführt bzw. benannt.

Diese Kündigungsbestätigung reicht du dann bei der neuen Kasse ein, wirst noch aufgefordert ein Foto für deine Versichertenkarte vorzulegen und dann ist es auch schon geschafft und du kannst auf deine Aufnahmebestätigung und neue Karte warten.

 

Fasen wir zusammen

 

→ Mindestversicherungsdauer von 18 Monaten prüfen

→ Kündigung zum Ende des übernächsten Monats möglich

→ Kündigung immer mit Nachweis versenden

→ die richtige Kündigungsbestätigung nach §175 SGB wählen

→ Kündigungsbestätigung bei der neuen Kasse vorlegen.

→ Foto nach Aufforderung einreichen

 

Viel Erfolg beim wechseln …

 

Dein FinanzNerd


Riester absetzen

Riester von der Steuer absetzen – Anlage AV einfach erklärt

Die Riester Rente , das wohl am meisten diskutierte und auch kritisierte Finanzprodukt der letzten 10/15 Jahre in Deutschland – sie hat auf der einen Seite Vorteile , sie hat aber auch auf der anderen Seite ein paar Nachteile und Einschränkungen – eines steht fest : Jeder der sich für einen Riester-Vertrag entschieden hat, sollte unbedingt die Förderungen für sich nutzen. Wie das geht zeige ich dir in diesem Blogartikel.


 

Die Beiträge zu deinem Riester-Vertrag, ganz egal, ob in einem Sparplan, in eine Rentenversicherung oder einen Bausparvertrag einbezahlt, kannst du mit Hilfe der Anlage AV von der Steuer absetzen.

Zunächst wählst du die Anlage AV aus, gibst deine Sozialversicherungsnummer,diese findest du fast immer auf deiner Gehaltsabrechnung oder auf der von deinem Anbieter jährlich erstellten Bescheinigung nach §92 EStG, ein.

Daneben ist dann das Feld für alle, die einer landwirtschaftlichen Alterskasse angehören.

Im Anschluss trägst du die Anzahl der Riester-Verträge von dir und deinem Ehepartner oder Ehepartnerin ein.

In Zeile 7 wird nun nach den im letzten Jahr gezahlten Beiträgen gefragt, welche du ebenfalls auf der §92 Bescheinigung oder anhand deiner Kontoauszüge oder ähnlichem nachvollziehen kannst.

Die Zeile 8 ist in sofern für dich relevant, wenn du zum Beispiel innerhalb des letzten Jahres den Anbieter gewechselt hast, ansonsten kannst du dort „nein“ ankreuzen.

Da es in diesem Blogartikel um das absetzen deiner Riester geht – gehe ich an dieser Stelle mal davon aus, dass du unmittelbar zum förderfähigen Personenkreis gehörst und somit auch zulagenberechtigt bist.

Bei Fragen zu allen anderen Fällen, schreib mir einfach direkt eine Mail.

Die Zeilen 10-18 sind dann für deine Einkünfte aus dem entsprechenden Jahr, hierbei ist für die meisten Arbeitnehmer die Zeile 10 und für Beamte die Zeile 11 entscheidend.


 

Am Ende des Formulars sind dann noch die Eintragungen für Sparer mit Kindern möglich, wo die Anzahl der Kinder, welche vor und nach dem 01.01.2008 geboren sind, abgefragt werden. Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit einen Sonderfall zu berücksichtigen, nämlich wenn die Mutter des Kindes (dieser steht laut Gesetz grundsätzlich die Kinderzulage zu) diese an den Vater des Kindes oder den Lebenspartner abtritt – was aber auch eher die Ausnahme darstellt.

Wenn du die Anlage AV nun richtig ausgefüllt hast, werden die Beiträge von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Gerne kannst du dir hierzu auch mein Video anschauen, wo ich die einzelnen Schritte auch direkt am Bildschirm mit dir durchgehe.

Viel Spaß beim absetzen …

Dein FinanzNerd


BELEGE BELEGE BELEGE – oder doch nicht?

Das Anfertigen einer Steuererklärung ist ja nicht unbedingt die spannendste Sache, um seine freie Zeit zu verbringen. Ich kenne Menschen, die sind mehrere Tage damit beschäftigt, weil Sie sich viel zu viel Aufwand machen.

Mit ein paar richtigen Informationen, kannst du aber deinen Aufwand drastisch reduzieren und viel Zeit sparen.

Eine dieser Information ist, dass du mittlerweile als Arbeitnehmer relativ wenig Belege dem Finanzamt wirklich vorlegen musst.

Denn auch die Finanzbehörden versuchen, den Prüfungsaufwand etwas zu reduzieren und verzichten somit in den meisten Fällen auf eine gesonderte Vorlage.

Das heisst für dich : Kein Anfertigen von Kopien, du musst nicht mehr chronologisch Sortieren und der Versand wird auch einfacher und günstiger – Du kannst dir hier also wirklich viel Zeit und Arbeit sparen!

Wenn du Elster das offizielle Programm der Finanzbehörden nutzt, zeigt dir dieses im Anschreiben, welches auf Knopfdruck automatisch erstellt wird, an welche Nachweise und Rechnungen du vorzulegen hast.

Außerdem empfehle ich dir bei besonderen Lebensumständen bzw Änderungen in deinen Steuerangelegenheiten eigenständig die entsprechenden Belege einzureichen. Insbesondere bei beruflichen Umzügen, einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers macht dies Sinn. Der Finanzbeamte würde nämlich bei so gravierenden und sich stark auf deine Steuerlast auswirkenden Änderungen in der Regel später Belege nachfordern und du kannst durch eigene Initiative die Bearbeitung deiner Steuerklärung deutlich beschleunigen.

Sei dir bewusst, dass im Finanzamt ja immernoch ein Mensch deinen Fall bearbeitet und je ungewöhnlicher deine Eintragungen sind, du jedes noch so kleine Schlupfloch nutzt und je mehr du an Steuererstattung rausholst, umso misstrauischer wird dein Sachbearbeiter und fängt an nachzuprüfen. Da kommt es etwas auf dein Fingergefühl an, denn mit dem Finanzamt solltest du es dir nicht verscherzen.

Dein FinanzNerd

Grundlagen der Baufinanzierung – Kapitalbedarf / Beleihungswert / Beleihungsauslauf und Kaufnebenkosten

Der Kauf einer Immobilie ist ein absolut spannendes Thema , egal ob man diese nun selber nutzt und sich seinen Traum vom selbstbestimmten Wohnen erfüllt oder sie vermietet und als Geldanlage betrachtet, es gibt einige Punkte zu beachten. Damit es so verständlich wie möglich bleibt, habe ich das Thema Immobilienfinanzierung auf mehrere Videos/Blogs aufgeteilt. In diesen werde ich dir nach und nach, kurz und verständlich zeigen, welche Punkte wichtig sind und wie du dir die beste Kondition für deine Finanzierung sicherst.

Zu Beginn einer Finanzierung stellt sich immer die Frage, wie viel Kapital du benötigst, um dein Wunschobjekt kaufen zu können – das ist der sogenannte Kapitalbedarf.

In der Regel haben wir es hier mit vier großen Kostenpositionen zu tun. Diese sind:

  • der Kaufpreis + eventuelle Modernisierungskosten

  • die Grunderwerbssteuer (je nach Bundesland ist diese unterschiedlich und liegt aktuell zwischen 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises)

  • die Notar- und Grundbuchkosten (werden üblicherweise mit 1,5 bis 2,0 % vom Kaufpreis kalkuliert)

  • und je nach Objekt die Maklerprovision (welche üblicherweise zwischen 3,57 bis 7,14 % vom Kaufpreis liegt,beachte aber hierbei gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung, so dass ein Makler auch durchaus mehr Provision verlangen darf, ich selbst habe in Berlin schon Fälle mit 10,71 % Maklerprovision gesehen.

Die drei Punkte „Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten und Maklerprovision“ werden typischerweise als Kaufnebenkosten bezeichnet und können, wie wir gesehen haben, durchaus rund 15 % des Kaufpreises ausmachen.

Das problematische daran ist, das diese Kosten ja keinen Wert für die Bank darstellen, da sie ausschließlich für die Abwicklung des Kaufes benötigt werden und nicht den Wert der Immobilie erhöhen.

Was uns zum nächsten Begriff, nämlich dem Beleihungswert führt. Dieser ist sowohl für die Kreditentscheidung, als auch für den Zins den du angeboten bekommst essentiell.

Eine Bank kalkuliert für sich bei jedem Objekt den nachhaltig bei einem Verkauf erzielbaren Wert einer Immobilie, diesen bezeichnet man als Beleihungswert. Das Wort nachhaltig ist hier entscheidend, denn nur weil Immobilien und generell Finanzierungen (auf Grund der niedrigen Zinsen) oder eine bestimmte Lage bzw. Region aktuell stark nachgefragt werden und der Kaufpreis dadurch hoch ist, kann es sein, dass der Wert später auch wieder fällt. Dieses Risiko lässt sie in Form eines Sicherheitsabschlages in den Beleihungswert mit einfließen. Als ich vor 12 Jahren mit meiner Ausbildung begann, wurden hierfür 10-20 % des aktuellen Kaufpreises angesetzt (10-20 % Sicherheitsabschlag). Nun wäre es natürlich schön, wenn alle Banken das nach einem einheitlichen Schema machen würden, aber du kannst es dir schon denken, jede Bank macht das anders, weil sie unterschiedliche Faktoren in die Bewertung mit einbezieht und diese verschieden stark gewichtet.

Den dann ermittelten Beleihungswert setzt die Bank ins Verhältnis zur gewünschten Finanzierungshöhe und bestimmt dadurch den Beleihungsauslauf.

Anhand einer kurzen Berechnung wird das deutlicher:

Nehmen wir an, du möchtest ein Objekt für 100.000,- € kaufen.

Als Nebenkosten fallen hierfür 15 % an also 15.0000,- €

Du benötigst dementsprechend für den Kauf insgesamt 115.000,- €

Die Bank ermittelt nun ihren Beleihungswert und zieht in unserem Beispiel 10 % Sicherheitsabschlag vom Kaufpreis ab. Das bedeutet einen Beleihungswert von 90.000,- €

Nun hast du schon Geld angespart, welches du als Eigenkapital einbringen möchtest, sagen wir in unserem Beispiel 40.000,- €

Bleibt ein zu finanzierender Betrag von 80.000,- €.

Nun wird dein Finanzierungswunsch in Höhe von 80.000,- € ins Verhältnis zum Beleihungswert in Höhe von 90.000,- € gesetzt, was dann den angesprochenen Beleihungsauslauf ergibt. Dieser würde in unserem Beispiel also bei 88,88 % liegen.

Je niedriger das Verhältnis der beiden Werte ist, umso weniger Risiko sieht die Bank in dieser Finanzierung und weniger Risiko bedeutet in der Regel auch einen günstigeren Zins für dich. Bei fast allen Banken gibt es hierzu Abstufungen, so dass du bei einem Verhältnis der beiden Werte unter 40 % die absoluten Top-Konditionen bekommst, bei einem Wert bis zu 60 % einen geringen Zinsaufschlag, bis 80 % die Standard-Konditionen und über 80 % mit einem ordentlichen Zinsaufschlag rechnen musst. Die magische Obergrenze liegt heutzutage bei einem Beleihungsauslauf in Höhe von 111%. Daraus folgt, dass du in manchen Fällen durch den Einsatz etwas mehr Eigenkapitals, den Beleihungsauslauf deiner Finanzierung unter die nächst günstigere Grenze bringen kannst und dadurch bei der gleichen Bank deutlich bessere Konditionen bekommst.


 

Fassen wir die wichtigsten Punkte nochmal zusammen:

Kapitalbedarf = Kaufpreis

+ Kaufnebenkosten: Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten und Maklerprovision

Beleihungswert = nachhaltig von der Bank kalkulierter Wert der Immobilie

Beleihungsauslauf = Verhältnis zwischen Beleihungswert und Finanzierungswunsch

 

Alle genannten Faktoren spielen also eine wichtige Rolle bei der Recherche und Umsetzung einer günstigen Finanzierung. Je weniger Nebenkosten du hast, weil du in einem Bundesland mit weniger Grunderwerbssteuer kaufst oder ein Objekt wählst, wo keine Maklerprovision fällig wird, desto weniger Eigenkapital brauchst du um einen guten Beleihungsauslauf zu erreichen und umso größer werden deine Chancen auf einen günstigen Zinssatz und eine erfolgreiche Finanzierungsanfrage.

Nun gibt es natürlich auch wieder Sonderfälle , wo gar kein Eigenkapital benötigt wird, eine Bank höhere Beleihungsausläufe genehmigt oder zum Beispiel mit Hilfe von anderen Sicherheiten der Beleihungsauslauf reduziert wird. All das werden wir aber in den kommenden Videos zum Thema Immobilienfinanzierung betrachten.

Das Video findest du auf Youtube unter: https://youtu.be/KJzNvcuXs_s

Viel Erfolg bei deiner Finanzierung!

Dein FinanzNerd


Studentensteuererklärung

Studium absetzen und Geld vom Finanzamt bekommen – Studentensteuererklärung !

Ein Studium kostet neben der Zeit und Nerven in der Regel auch immer Geld. In den Jahren des Studiums kommen hierbei teilweise mehrere Tausend Euro an Aufwendungen zusammen. Doch ein Großteil der Kosten sind steuerlich absetzbar und ein Student kann in vielen Fällen einen ordentlichen Betrag vom Finanzamt im Rahmen seiner Steuererklärung erstattet bekommen.

Die wichtigste Steuerrechtliche Frage zu Beginn ist immer, um welche Ausbildung bzw. Studium es sich handelt. Hattest du Aufwendungen in einem Erststudium oder hast du bereits einen Abschluss , z. B. aus einem Bachelorstudium oder eventuell eine abgeschlossene Erstausbildung, die mindestens 12 Monate ging und einen Zusammenhang zum jetzigen Studium hatte !?

Die Kosten werden nämlich je nach Art des Studiums steuerlich anders behandelt. Aktuell laufen hierzu mehrere gerichtliche Verfahren, die grob gesagt die Gleichstellung von Erst- und Zweitstudium fordern. Wie in diesen Fällen entschieden wird weiß niemand, also solltest du einige Dinge heute schon beachten. Mehr dazu in meinem Youtube-Video.


Starten wir zunächst mal mit einer Auflistung der häufigsten Kosten im Rahmen eines Studiums:

Voll absetzbar sind zum Beispiel

  • Semester- und Studiengebühren

  • Prüfungs- und Zulassungsgebühren

  • Schreibmaterial

  • Fachliteratur

  • Kosten für die Erstellung der Bachelor und oder Masterthesis

  • Zinsen für den Studienkredit (wichtig: nur die Zinsen)

wiederum teilweise oder mit Pauschalen absetzbar sind zum Beispiel

  • Laptopanschaffung (in Höhe des beruflichen Anteils)

  • Fahrtkosten

  • Verpflegungsmehraufwand

  • Kontoführungsgebühren

  • Bewerbungskosten

und noch einige mehr…

Grundsätzlich musst du die Kosten nicht aktiv mit Belegen nachweisen, sondern du musst diese für Rückfragen des Finanzamtes aufbewahren. Je plausibler deine Angaben sind, umso weniger nachfragen werden vom Finanzamt kommen. Möchtest du versuchen für Schreibmaterial 1000,- € innerhalb eines Jahres absetzen , so wird der Sachbearbeiter das eher nicht ohne Nachweise akzeptieren. Genauso können bei privater und beruflicher Nutzung von technischen Gegenständen wie zum Beispiel einem Laptop nur der berufliche Teil angesetzt werden. Dieser kann aber in der Regel auch nur grob geschätzt werden oder ihr führt ein Computernutzungstagebuch, was sich aber vom Aufwand und Nutzen eher nicht lohnen wird.

Bei Geräten deren Anschaffungspreis bei netto über 410,- € liegt, müssen die Kosten außerdem auf drei Jahre verteilt werden.

Bedenke bitte auch, dass die Anschaffung eines 2500,- Euro teuren Hochleistungscomputer bei vielen Studiengängen, die nicht direkt mit IT/EDV oder aufwendigen Grafikarbeiten zu tun haben auch oft als unverhältnismäßig angesehen werden.

Ein wichtiger Kostenpunkt in der Steuererklärung sind für viele Studenten die Fahrtkosten und die Kosten für Verpflegung . Es lohnt sich hierbei genauer hinzuschauen.

Das Finanzamt unterscheidet hierbei nämlich die Fahrten zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte, welche in der Regel die Uni oder Hochschule ist und alle anderen Fahrten, wie zum Beispiel in die Bibliothek, zu privaten Lerngruppen, zu Seminaren, zu Nebenjobs und Ähnlichen…

Die Fahrten zu ersten Tätigkeitsstätte kannst du mit 30 Cent pro Kilometer für den Hinweg über die Pendlerpauschale ansetzen.

Alle anderen Fahrten werden als Reisekosten sogar mit 30 Cent für den Hin- und Rückweg angesetzt. Zusätzlich kannst du hier den Verpflegungsmehraufwand pauschal berechnen. Für jeden Tag an dem du im Rahmen deines Studiums mehr als 8 Stunden von zu Hause abwesend und nicht direkt in der Uni sondern in einem der anderen Orte bist kannst du seit 2014 12,- € und für alle Jahre davor 6,- € berechnen.

Sollte sich deine Abwesenheit über einen noch längeren Zeitraum erstrecken, zum Beispiel weil du mehrere Tage zu einem Seminar fährst, dann kannst du jeweils für den An- und Abreisetag und pro Tag vor Ort 24,- € addieren.


 

Konkret könnte das wie folgt aussehen.

Du bist an 100 Tagen 17 Kilometer direkt in die Uni gefahren und erhältst hierfür 30 Cent pro Kilometer             –> also 100 x 17 x 0,3 = 510,- €

Außerdem warst du an 60 Tagen in der 18 Kilometer entfernten Bibliothek und 40 Tage mal bei deinem Nebenjob, welcher 7 Kilometer von dir zu Hause entfernt ist.

→ 60 Tage x 36 KM (Hin und Rückweg) x 0,3 € =648,- €

→ 40Tage x 14 KM x 0,3 € = 168,- €

Bleibt noch der Verpflegungsmehraufwand, weil du bei deinen Bibliotheks-Besuchen und deinem Nebenjob an 65 Tagen mehr als 8 Stunden abwesend warst

→ 65 Tage x 12,- € Verpflegungspauschale = 780,- €

Allein aus diesem Bereich könntest du in diesem Fall insgesamt 2106,- € an Kosten für dich geltend machen. Je weiter und öfter du also gefahren bist und umso länger du von zu Hause dafür unterwegs warst, umso mehr lohnt sich das Ganze für dich.


 

Am Ende eines Studiums bleibt ja dann auch noch die Suche nach einem passenden Job. Hierbei kannst du die Fahrten zu Bewerbungsgesprächen ebenfalls mit 30 Cent pro Kilometer Hin- und Rückweg berechnen. Außerdem werden laut dem Finanzgericht Köln für eine schriftliche Bewerbung mit Mappe 8,50 € und für eine Online-Bewerbung 2,50 € akzeptiert. Solltest du tatsächlich höhere Kosten gehabt haben, so kannst du diese natürlich auch angeben, musst sie dann aber gegebenfalls schriftlich nachweisen.


 

Zu guter Letzt bleiben dann noch die beliebten Kontoführungsgebühren in Höhe von pauschal 16,- €, welche du im Rahmen der Werbungskosten für dich geltend machen kannst. Und hierbei kommen wir auch schon zu der vorhin angesprochenen Frage um welches Studium es sich handelt.

Nach aktueller Rechtslage sind die Kosten im Rahmen eines Erststudiums nur als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von aktuell 6.000,- € absetzbar.

Die Kosten für ein Zweit- oder auch Masterstudium sind hingegen ohne Begrenzung als Werbungskosten absetzbar.

Dabei kommt es in erster Linie nicht unbedingt auf die Höhe der absetzbaren Kosten an, sondern auch auf dessen Auswirkungen an.

Der Abzug der Sonderausgaben wirkt sich nämlich immer nur im entsprechenden Jahr direkt aus und wird dort mit den positiven Einnahmen verrechnet. Viele Studenten haben aber im Studium keine oder nur sehr geringe zu versteuernde Einnahmen (denn finanzielle Hilfe von den Eltern, Minijobs, Studienkredite und BaFög zählen nicht dazu) und somit kaum einen Steuervorteil. Weniger als null Euro kann man ja nicht verdienen.

Anders sieht es beim Abzug als Werbungskosten aus. Hierbei werden die Aufwendungen zwar auch von den Einnahmen abgezogen, allerdings mit dem Unterschied, dass Kosten die, welche die Einnahmen übersteigen als Minus bzw. Verlust in die nächsten Jahre mitgenommen werden können. Sollte der Student also über zum Beispiel vier Jahre einen „Verlust“ von insgesamt 10.000,- € geltend machen, dann wird dieser im ersten Jahr der richtigen Einnahmen mit dem Einkommen verrechnet. Je nach dann erzieltem Einkommen können das dann schnell mehrere tausend Euros Steuererstattung sein.


 

Auf Grund der laufenden Prozesse raten viele Experten dazu, die Kosten immer als Werbungskosten abzusetzen. Das Finanzamt wird zwar höchstwahrscheinlich aktuell dieser Absetzung nicht zustimmen, aber wenn du hierzu einen schriftlichen Einspruch mit dem Vermerk der laufenden Prozesse einlegst, wir dein Bescheid nur vorläufig bzw. unter Vorbehalt festgesetzt und bei einer positiven Entscheidung später hast du dann eine Chance auf die neue Rechtsprechung.

Die Sonderfälle wie ein durch das Studium bedingter Umzug mit doppelter Haushaltsführung, ein häusliches Arbeitszimmer, Auslandssemester oder ein duales Studium habe ich in diesem Artikel bewusst weggelassen, damit er nicht zu lang und zu kompliziert wird.

Viel Erfolg beim absetzen – “Dein Geld in  Deinen Händen”


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